Strafbefehl für „Geisterzug“-Fahrer beantragt

Die Staatsanwaltschaft Hof hat beim Amtsgericht Wunsiedel den Erlass eines Strafbefehls für den Lokführer eines am 22.08.2019 nahezu 80 km weit ungebremst verkehrenden Güterzuges beantragt. Die Ermittler werfen dem Mann vor, seine Sorgfaltspflicht nicht erfüllt und fahrlässig gehandelt zu haben.

Die Hauptluftleitungen des Rundholzzuges der Salzburger Eisenbahn Transportlogistik (SETG) waren damals nicht korrekt verbunden worden und der Güterzug kam statt am Zielort Wiesau erst in Schwarzenfeld (Landkreis Schwandorf) zum Stehen. Es kam nur zu einem verhältnismäßig kleinen Sachschaden am Zug. Personen wurden nicht verletzt. Laut Auskunft der SETG wurde der Triebfahrzeugführer damals fristlos gekündigt und muss seither gemäß einem Gerichtsurteil teilweise für den Schaden aufkommen.

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