Unregelmässigkeiten bei Anschlussgleis-Finanzierung aufgearbeitet

Am 28.02.2020 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz dargelegt, dass es Anzeichen gebe, wonach in den letzten Jahren die Transportmengen in einer Datenbank des BAV nicht korrekt registriert und so gewisse Rückforderungen gegenüber Anschlussgleisbetreibern nicht geltend gemacht worden seien. Das BAV hat zudem die Bundesanwaltschaft eingeschaltet und umgehend die Aufarbeitung an die Hand genommen.

Inzwischen sind die internen Abklärungen abgeschlossen. Diese haben ergeben, dass dem Bund ein Schaden von rund 1,5 Mio. CHF entstanden sein dürfte (inkl. Zinsen). Dies hauptsächlich, weil Rückforderungen nicht eingeleitet wurden und inzwischen verjährt sind. In weiteren, noch nicht verjährten Fällen hat das BAV umgehend Rückforderungsverfahren im Umfang von knapp 0,3 Mio. Franken eingeleitet. 

Das BAV hat inzwischen die Prozesse bei der Anschlussgleis-Finanzierung überprüft und Maßnahmen zur Verbesserung der Abläufe und Kontrollen umgesetzt. Dazu gehört zum Beispiel die lückenlose Dokumentation der einzelnen Verfahren oder die Klärung verfahrensrechtlicher Fragen. Das BAV hat die Ergebnisse der Arbeiten zur strafrechtlichen Beurteilung der Bundesanwaltschaft übergeben.

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