Zugunglück auf dem Großen Belt ohne Anklage

Keine Einzelperson und kein Unternehmen wird für das Zugunglück auf dem Westteil der Storebæltbrücke über den Großen Belt am 02.01.2019 strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Das hat die Staatsanwaltschaft nun entschieden.

Der Unfall ereignete sich am frühen Morgen des 2. Januar auf dem Westteil der Storebæltbrücke, als ein Personenzug von einem Sattelanhänger getroffen wurde, der sich von seiner Befestigung am entgegenkommenden Güterzug gelöst hatte. Alles deutet darauf hin, dass die Unfallursache darin bestand, dass der Verriegelungsmechanismus, der den Sattelauflieger halten sollte, nicht wie vorgesehen funktionierte. Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte ein sehr starker Wind, jedoch nicht mit einer solchen Stärke, dass der Zug nach den geltenden Vorschriften mit reduzierter Geschwindigkeit fahren musste. Es hat sich gezeigt, dass ähnliche Verriegelungsmechanismen diesen Defekt hatten, ohne dass es jedoch zu Unfällen kam.

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