Kommission genehmigt Covid-Hilfen an DB

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine mit 215 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme Deutschlands für die Deutsche Bahn AG mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme erfolgt in Form einer Kapitalzuführung und soll die Deutsche Bahn für Schäden, die ihren Tochtergesellschaften DB Netz AG, DB Energie GmbH und DB Station & Service AG zwischen dem 16. März und dem 31.05.2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen entstanden sind, entschädigen.

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