Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland plant nach Medienberichten die Einführung einer „Strompreisbremse“ ab 01.01.2023. Basis ist ein entsprechendes allgemeines Gesetz zur Strompreisbremse, das am 23.11.2022 durch das Kabinett ging. Geplant ist demnach eine Deckelung für 90 % des Fahrstromverbrauchs (Basis ist 2021 bzw. entsprechende Prognose) auf 0,13 EUR pro kWh. Die Entlastung darf dabei maximal 80 % der Mehrkosten betragen.
Wie am 24.11.2022 in den Medien bekannt wurde ist die Strompreisbremse in der geplanten Form einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Danach verstöße der Gesetzentwurf gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, da der angedachte Abschöpfungsmechanismus von kriegsbedingten Überschüssen („fiktive Erlöse“) bei einigen Energiekonzernen zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt führe. Auftraggeber des Gutachtens war der Energieanbieter Lichtblick.