Tschechien darf ERTMS- / DAK-Ausrüstung fördern

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Wiedereinführung einer tschechischen Regelung genehmigt, mit der Hindernisse für die Interoperabilität des Eisenbahnnetzes beseitigt und die Sicherheit in diesem Sektor erhöht werden sollen.

Die wiedereingeführte Regelung wurde ursprünglich im April 2017 (SA.44621) genehmigt und im Februar 2020 (SA.55861) teilweise bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Tschechische Republik meldete bei der Kommission ihre Absicht an, die Regelung bis zum 31.07.2028 mit einem Budget von 380 Mio. EUR (9 Mrd. CZK) wieder einzuführen.

Die Regelung dient der Beseitigung von Hindernissen für die Interoperabilität des Schienenverkehrs gemäß den geltenden technischen Spezifikationen, insbesondere der Umrüstung von Fahrzeugen, die auf dem tschechischen Schienennetz verkehren, auf das Europäische Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS).

Darüber hinaus beabsichtigt die Tschechische Republik die Einführung einer neuen Maßnahme zur Unterstützung der Installation der digitalen automatischen Kupplung.

Im Rahmen der genehmigten Regelung wird die Förderung in Form von direkten Zuschüssen an

  • Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen,
  • Eisenbahnverkehrsunternehmen und
  • in bestimmten Fällen an den tschechischen Eisenbahninfrastrukturbetreiber erfolgen.

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