Vorzeitiges Aus für Strompreisbremse

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts werden die staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen anders als geplant nicht mehr bis März 2024 verlängert und enden somit zum Jahresende 2023. Dies wurde am 24.11.2023 bekannt.

Verbände kritisierten das Vorgehen und gaben an, dass Güterbahnen somit Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe für das 1. Quartal 2024 verkraften müssten. Güterbahnen würden den Fahrstrom nicht kurzfristig an der Börse beschaffen, wo der Preis jetzt unter
dem „Bremsbetrag“ von rund 0,13 EUR/kWh liegt. Stattdessen müsse bei langlaufenden Verträgen mit Preisen von 0,19 bis 023 ct/KWh gerechnet werden. Dem Vernehmen nach sind aber auch Kosten in Höhe von 0,40 ct/kWh keine Seltenheit.

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