Die SBB und ihre Sozialpartner SEV, transfair, VSLF und KVöV haben in den zurückliegenden Wochen wie im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen die Lohnmaßnahmen für das Jahr 2024 für die GAV-Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo verhandelt. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, dass die SBB generelle und individuelle Maßnahmen in Höhe von 2,0 Prozent der Lohnsumme umsetzt. Zudem erhalten die Mitarbeiter eine Einmalprämie als Teilausgleich der Inflation.
Per 01.05.2024 setzt die SBB folgende Lohnmaßnahmen um:
- Generelle Lohnerhöhungen von 1,0%
- Mittel für individuelle Lohnmaßnahmen gemäß Lohnsystem im Umfang von insgesamt 1,0%
- Einmalprämie je Mitarbeiter als Teilausgleich der Inflation: Arbeitspensum 50% oder höher: CHF 1000, Arbeitspensum unter 50%: CHF 500. Die Einmalprämie wird bereits mit dem Januarlohn 2024 ausbezahlt.