Trafög: Haushaltssperre verhindert Mittelausreichung

Aufgrund der vom Bundesministerium der Finanzen verhängten Haushaltssperre sind die Mittel der Trassenpreisförderung für das neue Fahrplanjahr ab dem 10.12.2023 blockiert.  

Gemeinsam mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und dem Verband DIE GÜTERBAHNEN (NEE) setzt sich die DB Netz dafür ein, eine Ausnahme von der Haushaltssperre zu erwirken und die derzeit gesperrten Fördermittel schnellstmöglich verfügbar zu machen. Sollte dies nicht gelingen, können Mittel erst bewilligt werden, wenn der Bundeshaushalt 2024 verabschiedet wurde.  

Für den Schienengüterverkehr (SGV) kann die Förderung bis zum 09.12.2023 ausgezahlt werden. Für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) hatte das EBA Fördermittel bis zum 30.11.2023 bewilligt. Eine Fortsetzung der Förderung ist erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2024 möglich. 

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