Die Deutsche Bahn (DB) bedauert die Einschränkungen durch den 64-stündigen GDL-Streik. Das hessische Landesarbeitsgericht hat am Abend auch in zweiter Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik abgelehnt.
Die Deutsche Bahn (DB) bedauert die Einschränkungen durch den 64-stündigen GDL-Streik. Das hessische Landesarbeitsgericht hat am Abend auch in zweiter Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den GDL-Streik abgelehnt.