Die Deutsche Bahn (DB) geht nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main in Berufung. Das Gericht hat heute Abend in erster Instanz den Eilantrag des Konzerns auf einstweilige Verfügung gegen den sogenannten Wellenstreik der GDL abgewiesen. Die DB wird nun in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen.