[DE] Kommission genehmigt Einzelwagenförderung

Die Europäische Kommission hat am 21.05.2024 nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Beihilferegelung in Höhe von 1,7 Mrd. EUR zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen im Einzel- und Sammelwagenverkehr genehmigt.

Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüssen gewährt. Der Höchstbetrag der jährlichen Mittel beläuft sich auf 320 Mio. EUR, mit einem Gesamtbudget von 1,7 Mrd. EUR während der fünfjährigen Laufzeit der Regelung. Die Regelung hat eine Laufzeit bis 2029.

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