Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine bis 2029 laufende portugiesische Beihilferegelung in Höhe von insgesamt 45 Mio. EUR genehmigt, mit der Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert werden soll.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Die Regelung steht Eisenbahnunternehmen offen, die von der portugiesischen Mobilitäts- und Verkehrsbehörde zur Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten auf der bestehenden öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Portugal zugelassen sind. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den externen Kosten (d. h. Umweltkosten wie CO2-Emissionen und Luftverschmutzung sowie sozioökonomische Kosten wie Staus, Unfälle und Lärmbelästigung), die durch den Schienenverkehr im Vergleich zum Straßengüterverkehr vermieden werden können.