[FR] Kommission genehmigt Beihilfen für Terminals

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Bestimmungen für staatliche Beihilfen zwei französische staatliche Beihilfen in Höhe von 6,3 und 3 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Verkehrs auf andere Verkehrsträger genehmigt. Die Maßnahmen zielen darauf ab, den Bau eines Terminals für die Eisenbahnautobahn (autoroute ferroviaire) in der Nähe des Hafens von Calais und die Einrichtung einer multimodalen Plattform im Hafen von Sète zu unterstützen. Beide Projekte beinhalten u.a. eine sogenannte horizontale Umschlagtechnologie, die in der Lage ist, u.a. nicht-greifbare Sattelauflieger umzuschlagen, die von den traditionellen Terminals nicht verarbeitet werden können.

Beide Maßnahmen sind Teil einer nationalen Strategie zur Entwicklung des Schienengüterverkehrs, die u.a. die Einrichtung mehrerer Terminals für die Schienenautobahn vorsieht, die in der Lage sind, Sattelauflieger umzuschlagen und höhere Zugfrequenzen zu bewältigen. Die Begünstigten sind CargoBeamer Terminal Calais, ein Unternehmen, das auf Schienenautobahnsysteme spezialisiert ist, und Sète Terminal Société Investissement, ein Unternehmen der SNCF-Gruppe, die auf den Schienenpersonen- und -güterverkehr spezialisiert ist. Die beiden Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die einen Teil der Finanzierungslücken der beiden Projekte abdecken.

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