Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen hat ein weiteres wichtiges Investitionspaket zum Ausbau von acht Schienen- und einem Straßenvorhaben auf den Weg gebracht. Mit dem heutigen gemeinsamen Beschluss werden Investitionsmittel von über 750 Mio. EUR freigegeben. In dem Gremium sind die Bundesregierung sowie die Regierungen der Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vertreten.
Das Investitionspaket sichert die Ausfinanzierung bereits beschlossener Projekte und ermöglicht die Aufnahme von vier neuen Maßnahmen, die durch das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) finanziert werden. Zu den neuen Maßnahmen zählen:
- der Ausbau des Bahnhofs Eisenhüttenstadt
- der Ausbau des Bahnhofs Bischdorf
- der Ausbau des Bahnhofs Cottbus
- die Elektrifizierung der Strecke Guben – Grünberg/Zielona Góra, Polen)
Folgende bereits beschlossene und zum Teil bereits in Umsetzung befindliche Projekte erhalten zusätzliche Mittel:
- der Neubau der Ortsumfahrung Cottbus (2. Bauabschnitt)
- der Ausbau der Strecke Lübbenau – Cottbus
- der Ausbau des Knotens Ruhland
- der Ausbau der Strecke Cottbus – Forst
- der Ausbau der Strecke Leipzig – Falkenberg – Cottbus
Neue Maßnahmen:
- Am Bahnhof Eisenhüttenstadt sollen die Abstellkapazitäten für den Schienenpersonennahverkehr auf dem Korridor Frankfurt (Oder) – Cottbus im Zusammenhang mit der Vergabe der VBB-Verkehrsnetze Netz Elbe-Spree und Lausitz (Angebotsausweitung) erhöht werden.
- Am Bahnhof Cottbus sollen im Bereich Cottbus Nord zusätzliche Gleise für den Güterverkehr errichtet werden.
- Am Bahnhof Bischdorf sollen 740 m-Züge des SGV auf der Relation Berlin – Senftenberg im Tageszeitraum ermöglicht werden. Des Weiteren erfolgt die Anpassung der Schieneninfrastruktur an bestehende Kundenbedürfnisse.
- Die Strecke Guben – Grünberg/Zielona Góra. Schaffung von Voraussetzungen in Deutschland für den elektrischen grenzüberschreitenden Verkehr nach Polen, Vermeiden von Umspannen.
Aufstockung bereits beschlossener Maßnahmen: - Die Strecke Lübbenau – Cottbus wird zweigleisig ausgebaut. Dies macht auch eine Anpassung der an der Strecke liegenden Haltepunkte an die neuen Anforderungen notwendig. Zudem soll die Geschwindigkeit im Ausfahrbereich des Bahnhofs Cottbus auf 80 km/h sowie die Blockabstände verdichtet werden um mehr Flexibilität im Fahrplan zu erhalten.
- Am Knoten Ruhland sind u.a. die Elektrifizierung des Anschlussgleises vom Bahnhof Ruhland zum Bahnhof Lauchhammer Ost sowie der Neubau der elektrifizierten Verbindungskurve Bahnhof Lauchhammer Ost – Brieske/Senftenberg vorgesehen. Dies soll eine Reisezeitverkürzung sowie eine Anbindung an den Fernverkehr im Knoten Dresden Richtung Hof, München sowie Tschechien und die Schaffung von Kapazitäten für Mehrverkehre ermöglichen.
- Die Strecke Cottbus – Forst soll elektrifiziert und somit die Grundlage für die Durchbindung von elektrischen SPNV-Zügen geschaffen werden. Die Strecke soll außerdem hinsichtlich der Kapazitäten und qualitativ verbessert werden, um den Schienengüterverkehr aus und in die Region um Cottbus auszubauen.
- Bei der Strecke Leipzig – Falkenberg – Cottbus soll u.a. die Streckengeschwindigkeit auf bis zu 160 km/h erhöht sowie die Anbindung an den Fernverkehrsknoten Leipzig verbessert werden. Zusätzlich ist die Schaffung moderner Verkehrsstationen sowie die Errichtung eines modernen Stellwerkes in Eichow vorgesehen.
- Straßeninfrastrukturmaßnahme B 97/ B 168 OU Cottbus
Das zugrundeliegende Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ist seit August 2020 in Kraft und sieht insgesamt Strukturfördermittel bis zu 41,09 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038 vor. Das Land Brandenburg erhält hiervon insgesamt 10,32 Milliarden Euro. Die Mittel dienen der Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung von Braunkohle.
Durch die Schaffung einer guten Verkehrsinfrastruktur wird ein entscheidender Standortfaktor des Landes Brandenburgs weiter gestärkt. Der gefasste Beschluss wurde ermöglicht durch einen engen fachlichen Austausch der Bundesministerien für Digitales und Verkehr (BMDV), Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der Finanzen (BMF) sowie der Staatskanzlei Brandenburg, dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg und der DB InfraGO AG.