Ab 31.10.2024 beginnt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Bewilligung der Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr in einem Umfang von zunächst fast 90 Mio. EUR. Ziel der Förderung ist es, den Einzelwagenverkehr in der Fläche zu sichern und zu stärken.
Die Richtlinie ist seit dem 01.06.2024 in Kraft; Förderanträge für die laufende Netzfahrplanperiode 2023/2024 konnten bis 14. Juli beim EBA gestellt werden. Leistungen im Einzelwagenverkehr sind in diesem Jahr ab dem 15. Juli förderfähig. Die Antragsfrist für die kommende Fahrplanperiode 2024/2025 endete turnusgemäß am 15. Oktober.