Ab dem 01.12.2024 haben Kunden der DB InfraGO die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen < 250 TEUR mittels Pauschalen geltend zu machen. In diesem Fall müssen keine forderungsbegründende Unterlagen mehr eingereicht werden. Die neue digitale Eingabemaske wird am 02.12.2024 um 12 Uhr freigeschaltet.
Die Bewertung der Schadenersatzforderungen erfolgt bisher manuell in Einzelfallbearbeitung mit langen Durchlaufzeiten. Der Anspruch der DB InfraGO ist es, künftig eine zügige Kompensation begründeter Ansprüche sicherzustellen.
Die vorgesehene freiwillige Selbstverpflichtung bietet die Möglichkeit, einen Großteil der begründeten Schadensersatzforderungen standardisiert zu bearbeiten.
Folgende Schadenscluster umfasst die freiwillige Selbstverpflichtung:
- Nicht-Besetzung Stellwerke
- Überziehung von Baumaßnahmen
- Infrastrukturmängel
- Verfristung ZvF-Endstück
Die Höhe der Pauschalen orientiert sich an einer Befragung der Bundesnetzagentur und wurde mit einer repräsentativen Auswahl an Verbands- und EVU-Vertreter auf ihre Marktakzeptanz verprobt. Die Kostensätze im Überblick:
Verkehrsartspezifische Pauschalen
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) führt ein Schadensfall meist zu Ausfallkilometern. Die Pauschale setzt auf bestehende Verkehrsverträge auf und berücksichtigt neben den dem EVU entgangenen Bestellerentgelten (und bei Nettoverträgen auch Fahrgeldeinnahmen) auch die eingesparten Kosten für Energie und Infrastruktur. Hieraus ergibt sich eine Pauschale i.H.v. 7,00 EUR je Ausfallkilometer.
Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV) führt ein Schadensfall meist zu Mehrkilometern, da diese Verkehre oftmals (großräumig) umgeleitet werden können.
Die Pauschale im SPFV berücksichtigt Mehrkosten für Personal, Energie, laufleistungsabhängige Instandhaltung und Fahrgastrechte. Hieraus ergibt sich eine Pauschale i.H.v. 6,00 EUR je Mehrkilometer.
Die Pauschale im SGV berücksichtigt Mehrkosten für Personal, Energie und laufleistungsabhängige Instandhaltung. Hieraus ergibt sich eine Pauschale i.H.v. 5,40 EUR je Mehrkilometer.
Pauschalen bei Verfristungen des ZvF-Endstücks
Die Pauschale für die Verfristung des ZvF-Endstücks wird mit einer separaten Logik berechnet, da hier die Dauer der Verfristung entscheidend für die Kundenauswirkungen und die damit verbundene Höhe des Schadens ist.
Die Veröffentlichungsfrist des ZvF-Endstücks liegt 15 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme. Ausgehend von diesem Zeitpunkt wurde eine Staffelung anhand der Kundenauswirkungen (bspw. Erstellung Dienstpläne gem. Tarifvertrag und Betriebsrats-Beteiligungen) gewählt:
- Verfristung von ≤ 4 Wochen: 1 Euro
- Verfristung zwischen > 4 bis 7 Wochen: 5 Euro
- Verfristung zwischen > 7 bis 12 Wochen: 10 Euro
- Verfristung zwischen > 12 Wochen: 20 EUR
Die gestaffelten Pauschalsätze sind für alle Verkehrsarten gleich. Entscheidend ist das Letztdokument des ZvF-Endstücks. Ist dieses verfristet, gelten die Pauschalen für alle in der ZvF enthaltenen Zugnummern je Verkehrstag.
Schadensfälle bis 250.000 EUR können mit dem vereinfachten Verfahren beglichen werden, sofern Kunden die Pauschalen akzeptieren. Schadensfälle größer 250.000 EUR werden auch weiterhin im bekannten Verfahren (d. h. mit erforderlicher Nachweisführung) bearbeitet.
Der Einreichungsprozess für Schadensersatzforderungen erfolgt – unabhängig davon, ob die Anwendung der Pauschalsätze über die freiwillige Selbstverpflichtung genutzt wird. – Künftig in jedem Falle digitalisiert über die Funktion „Anliegen einreichen“ im DB NetzCockpit (NeCo) der DB InfraGO AG. Ab dem 01.12.2024 ist eine Übermittlung von Schadensersatzforderungen grundsätzlich nicht mehr per E-Mail oder über die Kundenberatung möglich.