Die SBB und die Verhandlungsgemeinschaft SEV, Transfair, VSLF und KVöV haben in den vergangenen Wochen, wie im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen, die Lohnmaßnahmen für das Jahr 2025 für die GAV-Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo verhandelt. Diese Verhandlungen wurden Anfang Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen.
Die Parteien haben gemeinsam 1,5 Prozent der Lohnsumme für nachhaltige Lohnmaßnahmen vereinbart: 0,8 Prozent für generelle Lohnerhöhungen sowie 0,7 Prozent für individuelle Lohnmßnahmen. Als zusätzlichen Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 erhalten die Mitarbeitenden im Januar 2025 eine Einmalprämie (bei einem Pensum von 50 Prozent oder mehr CHF 500.–). Diese entspricht 0,5 Prozent der Lohnsumme. Die beschlossenen Maßnahmen berücksichtigen die Teuerungssituation ebenso wie die finanzielle Lage der SBB.
Per 01.05.2025 setzt die SBB folgende Lohnmaßnahmen um:
- Generelle Lohnerhöhungen von 0,8 Prozent
- Mittel für individuelle Lohnmaßnahmen gemäß Lohnsystem im Umfang von insgesamt 0,7 Prozent
- Einmalprämie je Mitarbeitender als Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 im Umfang von 0,5 Prozent:
- Arbeitspensum 50 Prozent oder höher: CHF 500.–
- Arbeitspensum unter 50 Prozent: CHF 250.–
Die Einmalprämie wird mit dem Januarlohn 2025 ausbezahlt.