[DE] Trassenpreise: Nachzahlung für November

Aufgrund einer gegenüber der Prognose wesentlich positiveren Entwicklung der Betriebsleistung auf dem Netz der DB InfraGO wurden im November 2024 mehr Fördermittel bei der Trassenabrechnung berücksichtigt, als zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen die Beträge in 2025 korrigiert werden.

Auf Basis der prognostizierten Betriebsleistung für die Förderperiode wird durch die DB InfraGO der Fördersatz, um den die monatliche Trassenrechnung reduziert wird, berechnet. In der Novemberrechnung wird die letzte Tranche der Fördermittel, die für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehen, ausgeschüttet. Bei einem zu niedrigen Fördersatz können die verfügbaren Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei einem zu hohen Fördersatz können die Mittel nicht für die gesamte Betriebsleistung verwendet werden. Der zweite Fall ist nun erstmalig eingetreten und führt dazu, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen, um den Anteil der Förderung, der in den Trassenabrechnungen ausgewiesen wurde, zu decken.

Die DB InfraGO hatte zunächst vorgesehen, den höheren Mittelbedarf über das für 2025 vorgesehene Budget zu decken. Entsprechend den Vorgaben der Haushaltsführung sind jedoch die Regelungen der Förderrichtlinie anzuwenden und somit ist der Fördersatz rückwirkend zu reduzieren. Der Fördersatz liegt demnach für November voraussichtlich bei 49,6 % statt bei 52,5 %. Die Reduzierung des Fördersatzes wird im ersten Quartal des Jahres 2025 im Rahmen der regulären Monatsrechnung umgesetzt. Dies führt dazu, dass die zu hohe Ausschüttung zurückerstattet werden muss.

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