[AT] Beschwerde gegen Bahnzwang für Sekundärrohstoffe

Noch vor Weihnachten wird, unterstützt vom Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement und der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ein sogenannter Individualantrag – eine Gesetzesbeschwerde – gegen den verpflichtenden Bahntransport von Sekundärrohstoffen und Abfällen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Unter den Antragstellern finden sich namhafte Unternehmen aus der Papier-, Holz- und Metallindustrie sowie aus der Entsorgungsbranche.

Grund für diesen Schritt ist der seit 01.01.2023 geltende „Bahnzwang“ gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002). Demnach müssen Abfälle – und damit auch sogenannte Sekundärrohstoffe wie Altmetall, Altholz und Altpapier – ab einer bestimmten Gewichts- und Distanzschwelle verpflichtend auf der Schiene befördert werden, sofern ein entsprechendes Bahnangebot besteht.

„Es hat sich gezeigt, dass dieser Bahnzwang realitätsfremd ist und unsere Betriebe in der Praxis massiv behindert. Obwohl um ein Vielfaches teurer als der LKW, kann die Bahn nicht einmal annähernd die für die Branche erforderlichen ‚Just-in-time-Lieferungen‘ sicherstellen. Damit wird das österreichische Kreislaufwirtschaftssystem, das auf verlässliche und flexible Transportwege angewiesen ist, empfindlich gestört“, sagt Harald Höpperger, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Entsorgungs- und Ressourcenmanagement.

Darüber hinaus bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Bahnzwang, die von den betroffenen Unternehmen im Individualantrag geltend gemacht werden: Der Bahnzwang verstoße gegen den Gleichheitssatz, die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit sowie das Legalitätsprinzip. Zudem sei die Maßnahme unverhältnismäßig, da der versprochene Nutzen in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Nachteilen und der Störung der Kreislaufwirtschaft stehe.

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