[CH] Bundesrat passt Verordnungen an

Bei der Revision der Netzzugangsverordnung (NZV) und der Fahrplanverordnung (FPV), die der Bundesrat (BR) der Schweiz auf seiner Sitzung vom 20.12.2024 beschlossen hat, handelt es sich in erster Linie um Anpassungen aufgrund von übergeordneten Rechtsänderungen. Dabei geht es etwa um den verbesserten Informationsaustausch zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei der Zuteilung von Bahntrassen im Fall von Bauarbeiten.  Die Anpassung der NZV hat Auswirkungen auf die Erstellung des Fahrplans. Deshalb erfolgt parallel dazu auch eine Totalrevision der FPV.

Die NZV enthält die Rahmenbedingungen für den Zugang der EVU zum Schienennetz sowie die Regeln für die Netznutzung und die Trassenvergabe. Sie bildet unter anderem die Grundlage für die Markterlöse der Infrastrukturbetreiber und für die Kosten der EVU. Die FPV regelt das Verfahren zur Erstellung und Veröffentlichung von Fahrplänen für den regelmäßigen Personenverkehr.

In der Vernehmlassung stießen die Anpassungen auf positives Echo. Sie werden am 01.02.2025 in Kraft treten.

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