Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat sich in seinen Sitzungen am 18. und 20.12.2024 mit der Mittelfristplanung der Deutschen Bahn und dem aktuellen Sachstand des Gesamtprogramms S3 zur strukturellen Sanierung des Konzerns befasst. Am 20.12. hat das Kontrollgremium zentrale Projekte und Investitionen zur Sanierung und Modernisierung der Infrastruktur beschlossen und insbesondere die nächsten Generalsanierungen freigegeben.
In den nächsten drei Jahren wird die DB in den Bereichen Infrastruktur, Eisenbahnbetrieb und Wirtschaftlichkeit ein fokussiertes Sanierungsprogramm implementieren. Dazu hat der DB-Vorstand dem Aufsichtsrat konkretisierte Maßnahmen und deren Wirkung auf wesentliche Eckdaten in den Jahren 2025 bis 2027 erläutert. Die Umsetzung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit wird über klar definierte Kennzahlen gemessen und konsequent überprüft. Der Aufsichtsrat hat das Vorgehen und das für die Erfolgsmessungen vorgelegte Kennzahlen-Gerüst gebilligt und wird sich regelmäßig über Zwischenstände des Sanierungsprogramms S3 berichten lassen.
Zudem hat der Aufsichtsrat alle Generalsanierungen, die bis 2027 geplant sind, genehmigt. Trotz verbleibender Unsicherheiten zur Mittelverfügbarkeit soll der Erhalt des Bestandsnetzes und seiner Anlagen, inklusive der Korridorsanierungen, im Jahr 2025 auf Grundlage der Vereinbarungen mit der Bundesregierung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes weiter vorangetrieben werden. Wichtig ist, dass sowohl für die schnelle Sanierung des Bestandsnetzes als auch Neu- und Ausbauvorhaben und Digitalisierungsprojekte im Zuge der Verabschiedung der Haushalte 2025 und 2026 auch mittel- und langfristig tragfähige Lösungen gefunden werden. Gleiches gilt für die Trassenpreisförderungen im Fernverkehr und Schienengüterverkehr bzw. die künftigen Trassenpreisregeln, um die verkehrspolitischen Ziele zu unterstützen und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten sicherzustellen.
Für das Digitalisierungsvorhaben Digitaler Knoten Stuttgart, Baustein 3 (DKS 3) und das Bedarfsplanprojekt Fehmarnbeltquerung werden die Ausschreibungen unter Finanzierungsvorbehalt erfolgen bzw. fortgesetzt werden, um den weiteren Projektfortschritt zu ermöglichen.