DB Cargo hatte im Fahrplanjahr 2024 bei der Einzelwagenförderung einen Anteil von 180 Mio. EUR von insgesamt 300 Mio. EUR (rund 60 %) am Förderbudget.
- Fördergegenstand nach der Förderlinie 1 sind Bedienungen im Inland, wo DB Cargo mit 40 Mio. EUR von 90 Mio. EUR rund 44 % bewilligt bekam.
- Fördergegenstand nach der Förderlinie 2 sind Bündelungsverkehre sowie Direktverkehre bis zu 300 km, wo DB Cargo mit 139 Mio. EUR von 210 Mio. EUR rund 66 % bekam.
Das ist deutlich weniger als der Marktanteil von rund 90 %, den DB Cargo gemessen an der Verkehrsleistung auf dem deutschen Netz am Einzelwagenverkehr hat.
Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) vom 21.05.2024. Um die Verkehrsleistung im Einzelwagenverkehr (EWV) zu halten und bestmöglich eine Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene zu erreichen, fördert der Bund eine anteilige Förderung der Betriebskosten für Schienengüterverkehrsleistungen im EWV ohne Infrastrukturnutzungskosten. Die Finanzierung erfolgt mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Bedienungen als Festbetrag sowie für Anschlussfahrten anteilig im Wege der Projektförderung.