Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)“ überarbeitet. Die Richtlinie wird im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 8 vom 19.02.2025 veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie beinhaltet folgende Neuerungen:
- Bürokratieabbau – Anhebung der Wertgrenze der baufachlichen Prüfung von einer Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
- Aktualisierung bezüglich des Standes der Technik
- Vereinheitlichung von Zweckbindungsfristen bei Bundes- und Landesförderung
Die Förderrichtlinie hat eine Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2028. Sie hat zum Ziel, den intermodalen Gütertransport im Land Brandenburg zu stärken. Gefördert werden die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Projekten zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger:
- Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
- Was wird gefördert? Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs Konzepte/ Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik.
- Was wird nicht gefördert? Passiver Schallschutz Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können die Unterhaltung von Anlage.