BNetzA euro­pa­weit zuständig

Auch bei grenzüberschreitendem Güterverkehr darf die Bundesnetzagentur mitbestimmen, wie Bahnunternehmen Schienenkapazität beantragen können. Sie muss aber die Regulierungsstellen der anderen EU-Staaten informieren, so der EuGH.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom Donnerstag (Urt. v. 24.06.2021, Az. C-12/20) Vorgaben zum Verfahren über die Zuweisung von Infrastrukturkapazität im Schienengüterverkehr gemacht. Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit der Bahn-Infrastrukturtochter DB Netz mit der Bundesnetzagentur (BNetzA). 

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