Die Europäische Kommission hat am 30.07.2021 zwei deutsche Beihilferegelungen, mit denen der Schienengüterverkehr und der Schienenpersonenfernverkehr in der Coronakrise unterstützt werden sollen, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Die mit geschätzten 410 Mio. EUR dotierte Änderung wird die Förderung auf rund 98 % der von den Schienengüterverkehrsunternehmen in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2021 gezahlten Infrastrukturentgelte erhöhen. Die Maßnahme schließt sich an eine vergleichbare Mittelerhöhung für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021 an, die im vergangenen Mai von der Kommission genehmigt wurde.