Bundesnetzagentur (BNetzA) und Eisenbahn-Bundesamt (EBA) haben auf Beschwerde der Wettbewerbsbahnen die Wintervorbereitungen von DB Netz und DB Station und Service untersucht. Der vorab veröffentlichte Entscheidungstenor verpflichtet DB Netz nun unter Androhung eines Zwangsgelds, gesperrte Strecken binnen 24 Stunden wieder befahrbar zu machen.
Entsprechende Regelungen muss sie in ihre Zugangsbedingungen aufnehmen. Gelingt die Wiederfreigabe künftig nicht innerhalb eines Tages, müsste die DB Netz belegen, dass sie objektiv nicht in der Lage war, ausreichend Vorsorge zu treffen.