Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis Ende 2024 verlängert. Sie ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr. Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, und Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), haben am 14.12.2023 den entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU unterschrieben. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss an seiner Sitzung vom 29.11.2023 gutgeheißen.
Ziel der Schweiz ist nach wie vor der Beitritt zur ERA. Aufgrund der offenen institutionellen Fragen im Verhältnis Schweiz-EU wird die Zusammenarbeit seit 2019 im Rahmen einer Übergangslösung sichergestellt.
Neben der Verlängerung der ERA-Zusammenarbeit wurden auch sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU aufgenommen. Damit wird festgehalten, dass die Schweiz und die EU im jeweiligen Bereich gleichwertiges Recht haben.