Im Vertragsverletzungsverfahren der Europäische Kommission gegen die Republik Österreich bezüglich der Zertifizierung von Triebfahrzeugführern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 12.10.2020 in einem Urteil befunden, dass Österreich die als zuständige Behörde im Sinne der Richtlinie 2007/59/EG eine andere Behörde bestimmt hat als vorgesehen.
Die Erteilung der Fahrerlaubnis für Triebfahrzeugführer in Österreich durch die dafür bestimmte öffentliche Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH) ist nicht zulässig, diese Aufgabe sollte vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie wahrgenommen werden.
Die Urteilsbegründung der Rechtssache C-796/19 zielt darauf ab, dass gemäß der Richtlinie 2004/49 diese Behörde, bei der es sich um das für Verkehr zuständige Ministerium handeln kann, organisatorisch, rechtlich und in ihren Entscheidungen von Eisenbahnunternehmen, Fahrwegbetreibern, Antragstellern und Beschaffungsstellen unabhängig sein soll. Bei der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH handele es sich jedoch nicht um eine zuständige Sicherheitsbehörde, wie es die EU-Richtlinie 2007/59 vorschreibt.