Die Wiener Localbahnen Cargo (WLC) ist seit 22.01.2025 Mitglied der European Rail Freight Association (ERFA).
[DE] Verbände präsentieren Kernforderungen zur Bundestagswahl
Die acht deutschen Eisenbahnverbände legen drei gemeinsame Kernforderungen vor, um den Schienenverkehr in Deutschland als tragende Säule der Verkehrswende zu etablieren. Die Verbände fordern die nächste Bundesregierung auf, den Schienenverkehr systematisch zu stärken, um den Beitrag der Branche zu Klimaschutz, Wirtschaft und Mobilität zu sichern.
Der Marktanteil des Schienengüterverkehrs soll bis 2030 auf 25 Prozent steigen, während die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr verdoppelt werden soll. Trotz dieser klaren Zielsetzungen des Bundes fehlt es den Spitzenvertretern der Branche bislang an einer konsequenten verkehrspolitischen Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen.
Langfristige Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen
Ein leistungsfähiges und zuverlässiges Schienennetz ist die Grundlage für mehr Verkehr auf der Schiene. Die Verbände fordern die Schaffung einer überjährigen und gesetzlich verankerten Fondslösung für die Finanzierung von Ersatzinvestitionen, Instandhaltung und Modernisierung. Eine langfristig angelegte Strategie soll den Ausbau und die Digitalisierung der Infrastruktur, darunter ETCS und digitale Stellwerke, sowie die Elektrifizierung und Modernisierung des Regionalnetzes vorantreiben. Zusätzlich müssen die Anforderungen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen berücksichtigt werden, die als unverzichtbarer Teil des Gesamtsystems eine bedarfsgerechte Finanzierung benötigen.
Reform der Infrastrukturentgelte
Die derzeitige Struktur der Infrastrukturentgelte stellt ein immenses Hemmnis für die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene dar. Die Verbände sprechen sich für die Einführung einer Grenzkostenbepreisung aus, bei der die unmittelbaren Kosten einer Zugfahrt gedeckt werden, während nicht gedeckte Infrastrukturkosten über Haushaltsmittel ausgeglichen werden. Bis zur Umsetzung dieses neuen Rahmens fordern sie gezielte Entlastungsmaßnahmen, um Verkehrsunternehmen im Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr zu unterstützen.
Schienengüterverkehr stärken, Kapazitäten im Personenverkehr ausbauen
Deutschland ist als Industrie- und Logistikstandort auf einen starken Schienengüterverkehr angewiesen. Die Verbände betonen, dass der Ausbau von Überhol- und Verladegleisen sowie die Schaffung neuer Zugänge zum Schienennetz, etwa durch Gleisanschlüsse und multimodale Umschlagstellen, dringend beschleunigt werden müssen. Innovationen, wie zum Beispiel die Digitale Automatische Kupplung (DAK), sollen mit Unterstützung des Bundes eingeführt werden, um Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrs zu steigern.
[CH] Bundesrat passt Verordnungen an
Bei der Revision der Netzzugangsverordnung (NZV) und der Fahrplanverordnung (FPV), die der Bundesrat (BR) der Schweiz auf seiner Sitzung vom 20.12.2024 beschlossen hat, handelt es sich in erster Linie um Anpassungen aufgrund von übergeordneten Rechtsänderungen. Dabei geht es etwa um den verbesserten Informationsaustausch zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei der Zuteilung von Bahntrassen im Fall von Bauarbeiten. Die Anpassung der NZV hat Auswirkungen auf die Erstellung des Fahrplans. Deshalb erfolgt parallel dazu auch eine Totalrevision der FPV.
Die NZV enthält die Rahmenbedingungen für den Zugang der EVU zum Schienennetz sowie die Regeln für die Netznutzung und die Trassenvergabe. Sie bildet unter anderem die Grundlage für die Markterlöse der Infrastrukturbetreiber und für die Kosten der EVU. Die FPV regelt das Verfahren zur Erstellung und Veröffentlichung von Fahrplänen für den regelmäßigen Personenverkehr.
In der Vernehmlassung stießen die Anpassungen auf positives Echo. Sie werden am 01.02.2025 in Kraft treten.
[AT] Beschwerde gegen Bahnzwang für Sekundärrohstoffe
Noch vor Weihnachten wird, unterstützt vom Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement und der Bundessparte Industrie der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), ein sogenannter Individualantrag – eine Gesetzesbeschwerde – gegen den verpflichtenden Bahntransport von Sekundärrohstoffen und Abfällen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Unter den Antragstellern finden sich namhafte Unternehmen aus der Papier-, Holz- und Metallindustrie sowie aus der Entsorgungsbranche.
Grund für diesen Schritt ist der seit 01.01.2023 geltende „Bahnzwang“ gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002). Demnach müssen Abfälle – und damit auch sogenannte Sekundärrohstoffe wie Altmetall, Altholz und Altpapier – ab einer bestimmten Gewichts- und Distanzschwelle verpflichtend auf der Schiene befördert werden, sofern ein entsprechendes Bahnangebot besteht.
„Es hat sich gezeigt, dass dieser Bahnzwang realitätsfremd ist und unsere Betriebe in der Praxis massiv behindert. Obwohl um ein Vielfaches teurer als der LKW, kann die Bahn nicht einmal annähernd die für die Branche erforderlichen ‚Just-in-time-Lieferungen‘ sicherstellen. Damit wird das österreichische Kreislaufwirtschaftssystem, das auf verlässliche und flexible Transportwege angewiesen ist, empfindlich gestört“, sagt Harald Höpperger, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Entsorgungs- und Ressourcenmanagement.
Darüber hinaus bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Bahnzwang, die von den betroffenen Unternehmen im Individualantrag geltend gemacht werden: Der Bahnzwang verstoße gegen den Gleichheitssatz, die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit sowie das Legalitätsprinzip. Zudem sei die Maßnahme unverhältnismäßig, da der versprochene Nutzen in keinem Verhältnis zu den wirtschaftlichen Nachteilen und der Störung der Kreislaufwirtschaft stehe.
[DE] Zustimmung zum LuFV-Nachtrag
Mit Zustimmung der Union wurde am 18.12.2024 im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestags der sogenannte zweite Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) mit der Deutschen Bahn verabschiedet.
Dadurch stehen der DB InfraGO zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro für die Instandhaltung und Erneuerung des deutschen Schienennetzes zur Verfügung. Weitere 700 Millionen Euro, die die Bundesregierung bereitstellen wollte, werden noch nicht ausgezahlt. D
er Branchenverband VDV begrüßt dementsprechend die Einigung zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung grundsätzlich, weist aber zugleich darauf hin, dass in der kommenden Legislaturperiode dringend und zeitnah weitere Mittel für die Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die jetzt fehlen, vom Bund zur Verfügung gestellt werden müssen.
[CH/EU] Zusammenarbeit mit ERA wird verlängert
Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU hat sich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit in der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Parteien haben am 13.12.2024 den entsprechenden Beschluss unterschrieben, welchen der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Dezember gutgeheißen hatte. Durch gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen fällt der administrative Aufwand für die Unternehmen kleiner aus.
Seit 2019 ist die ERA in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der ebenfalls im Jahr 2019 eingeführten Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand.
Zusammen mit der Verlängerung der Übergangslösung wurde der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU mit 16 neuen Rechtsakten aktualisiert. Damit ist anerkannt, dass die Schweiz gleichwertige Regelungen wie die EU hat.
[EU] RSL tritt AERRL bei
Das slowakische Lokvermietunternehmen Rolling Stock Lease (RSL) tritt im Januar 2025 der Association of European Rail Rolling Stock Lessors (AERRL) bei.
Der im im Mai 2021 gegründete Verband hat dann folgende Mitglieder: Akiem, Beacon Rail, Cargounit, European Locomotive Leasing (ELL), Nexrail, Northrail, Railpool, Renfe Alquiler und RSL.
[DE] DB: Kredit wegen fehlendem LuFV-III-Nachtrag
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet will die DB wegen dem im Verkehrs- und Haushaltsausschuss festhängenden zweiten LuFV-III-Nachtrag (2,7 Mrd.EUR) ein Darlehen über 3 Mrd. EUR aufnehmen. Damit soll die Liquidität unabhängig von der politischen Zustimmung sichergestellt werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) rechnet laut dem Bericht mit Zinskosten von voraussichtlich 2 Mio. EUR pro Woche.
Die nächste Ausschusssitzung ist am 18.12.2024 – selbst bei einer Zustimmung zum Nachtrag dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass die Mittel nicht mehr fristgerecht zum Jahresende zur Auszahlung kommen.
* = Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
[EU] Positionspapier zur Connecting Europe Facility
Die Verbände AERRL, CER, EIM, UIP, UITP undf UNIFE haben eine gemeinsame Position zur neuen Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) definiert, in der sie eine Kofinanzierung fordern.
Unter den im Positionspapier hervorgehobenen Prioritäten möchte AERRL insbesondere auf Folgendes hinweisen:
- eine koordinierte Einführung des ERTMS auf grenzüberschreitenden Abschnitten und Kernnetzkorridoren, einschließlich der Bordgeräte für den internationalen Verkehr.
- eine reibungslose Migration vom aktuellen GSMR-Telekommunikationssystem, das auf 2G-Technologie basiert, zu seinem Nachfolger FRMCS.
- eine Unterstützung bei der Innovation und Modernisierung hin zu emissionsfreien Lokomotiven
- DAC, unter bestimmten Bedingungen
[CH] 16,4 Mrd. CHF für Schweizer Bahnbetrieb
Für den Betrieb und den Unterhalt der Bahnanlagen in der Schweiz kann der Bund in den Jahren 2025 bis 2028 16,4 Mrd. CHF ausgeben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diesem Kostendach zugestimmt.
Die kleine Kammer genehmigte am 05.12.2024 einstimmig den entsprechenden Bundesbeschluss. Im Vergleich zur aktuellen Periode sieht die Vorlage des Bundesrats eine Erhöhung um rund 2 Mrd. CHF vor. Der bewilligte Zahlungsrahmen kann aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert werden.
Zu reden gab der kürzlich bekannt gewordene finanzielle Mehrbedarf von bis zu 14 Mrd. CHF für den Ausbauschritt 2035 der Bahn. Damian Müller (FDP/LU) wollte zuerst beantragen, deshalb die Vorlage an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.
Er zog den Antrag aber nach einer längeren Diskussion zurück. Eine klare Mehrheit des Ständerats gab ihm zu bedenken, es gehe beim vorliegenden Geschäft um den Betrieb und Unterhalt der Bahnanlagen, nicht um deren Ausbau.