[PL] EU genehmigt Intermodalförderung

Die Europäische Kommission hat ein polnisches Beihilfeprogramm in Höhe von 234 Mio. EUR zur Förderung des intermodalen Verkehrs in Polen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das Programm wird aus dem nationalen Programm „Europäische Fonds für Infrastruktur, Klima und Umwelt 2021–2027“ finanziert, das vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und vom Kohäsionsfonds der EU unterstützt wird.

Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029 und steht Unternehmen offen, die bestimmte intermodale Verkehrsprojekte in Polen umsetzen möchten. Die Beihilfe wird in Form von Direktzuschüssen gewährt und kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten abdecken.

Die Regelung ergänzt eine frühere, von der Kommission im März 2024 genehmigte Regelung, mit der intermodale Projekte auf polnischen TEN-V-Korridoren unterstützt werden. Mit der heute genehmigten Regelung wird die Unterstützung auf intermodale Projekte im gesamten polnischen Schienennetz (TEN-V-Korridore und reguläre Gleise) ausgeweitet.

[DE] Wirtschaftliche Situation des Schienengüterverkehrs?

Die wirtschaftliche Situation des Schienengüterverkehrs (SGV) in Deutschland stellt die CDU/CSU-Fraktion in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (20/12987). Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, „aus welchen Gründen die Unternehmen des Schienengüterverkehrs keine Kompensationszahlungen für die Umleitungen im Rahmen der geplanten Korridorsanierungen erhalten“. Gefragt wird auch, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen wird, um zu verhindern, dass Kunden des SGV durch die Korridorsanierungen von der Schiene aus Kostengründen auf die Straße wechseln.

Die Lage bei der DB Cargo AG, der Güterverkehrssparte der Deutschen Bahn AG (DB AG), thematisiert die Unionsfraktion ebenfalls. Sie fragt, welche Konsequenzen aus der voraussichtlichen Entscheidung der EU-Kommission, das die DB Cargo AG ab 2025 ohne finanzielle Hilfen der DB AG auskommen muss, zu erwarten sind.

In der Anfrage geht es des Weiteren um die Betriebskostenförderung des Einzelwagenverkehrs, die Evaluierung der Gleisanschluss-Förderrichtlinie, die Finanzierung der Einführung und der Wartung der Digitalen Automatischen Kupplung sowie um Maßnahmen zur Harmonisierung des Schienengüterverkehrs auf europäischer Ebene.

[DE] Nicht erteilte Ausnahmegenehmigungen für schwere Güterzüge

Von den aktuell nicht erteilten Ausnahmegenehmigungen für schwere Güterzüge auf Bahnstrecken in Thüringen sind nach Angaben der DB InfraGO AG 24 verschiedene Eisenbahnverkehrsunternehmen betroffen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/12920) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12521) hervor. Der Prozess zur Beauftragung einer Ausnahmegenehmigung habe sich nach Auskunft der DB InfraGO AG nicht geändert, wird mitgeteilt. Das Gleiche gelte für die internen Regelwerke der DB InfraGO AG zum Erstellen der Ausnahmegenehmigung.

[DE] Moderne-Schiene-Gesetz noch in diesem Jahr

Der Gesetzesentwurf zum Moderne-Schiene-Gesetz ist nach Angaben der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland derzeit in der Vorabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss sei noch in diesem Jahr zu erwarten, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12921) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12595).

Zur Beantwortung der Frage nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten heißt es in der Antwort: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prüfe derzeit „ergebnisoffen“, wie die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur auf eine erweiterte Grundlage gestellt werden kann. Ziel sei es, mit verkehrspolitisch ausgereiften und haushalts- und finanzpolitisch tragfähigen Konzepten, die notwendige Planungssicherheit bei der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zu schaffen.

Die Überlegungen zu einem Infrastrukturfonds stünden noch am Anfang, so dass sie im Wesentlichen auf die nächste Legislaturperiode gerichtet seien, wird mitgeteilt. Hiervon unabhängig leisteten etwa die überjährige Verwendbarkeit von Ausgaberesten, die Verfügbarkeit von Verpflichtungsermächtigungen oder die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Investitionstiteln bereits heute einen wichtigen Beitrag für mehr Verlässlichkeit bei der Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen.

Zum Thema Öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) schreibt die Regierung: Nach dem aktuellen Koalitionsvertrag könnten grundsätzlich ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen im Rahmen von ÖPP umgesetzt werden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen, zu denen unter anderem Wirtschaftlichkeit und Transparenz zählen, erfüllt sind. Für die Finanzierung der Schieneninfrastruktur würden ÖPP-Modelle ergebnisoffen geprüft.

Der vom BMDV geplante Infraplan werde derzeit erarbeitet, heißt es weiter. Ziel sei es, zum Ende des Jahres 2024 eine erste Fassung zu veröffentlichen, „mit der wichtige Abläufe und ausgewählte Funktionen des Infraplans praktisch erprobt werden“. Die finale Unterlage werde im Zuge der Veröffentlichung auch dem Bundestag zugeleitet.

Nach der erstmaligen Erstellung des Infraplans soll den Angaben zufolge ab dem Jahr 2025 eine jährliche Fortschreibung entlang eines Regelprozesses erfolgen. Im Regelprozess sei die Einbindung des Verkehrs- und des Haushaltsausschusses des Bundestages im Anschluss an die sogenannte Rückschau vorgesehen, in welcher die Erreichung der Zielvorgaben für das jeweils vorangegangene Jahr evaluiert wird und welche als Absprungbasis für die Nachsteuerung im jeweils aktuellen Jahr dient, schreibt die Bundesregierung.

[EU] Zusammenarbeit UIC-AERRL

Diese Woche trafen sich führende Vertreter der Association of European Rail Rolling Stock Lessors (AERRL) und des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) auf der Innotrans mit dem Ziel, potenzielle gemeinsame Interessenbereiche zu identifizieren und die Möglichkeit zu prüfen dass die AERRL als assoziiertes Mitglied der UIC beitritt.

Beide Verbände haben mehrere Schlüsselbereiche identifiziert, in denen sie möglicherweise zusammenarbeiten könnten:

  • Anwendung der Regelung für die für die Instandhaltung zuständigen Stellen (ECM)
  • Förderung von Innovationen zum Ersatz von Dieselantrieben
  • Erleichterung der Aufzeichnung und Abrechnung elektrischer Energie in ganz Europa
  • Informationsaustausch über FRMCS
Foto: AERRL

[DE] Verbändebündnis fordert: Neu- und Ausbau der Schiene

Ein Verbändebündnis aus DIE GÜTERBAHNEN, mofair, dem Fahrgastverband PRO BAHN, dem ökologischen Verkehrsclub (VCD) und dem Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure (VDEI) fordert vom Bund die Beschleunigung des Neu- und Ausbaus der Schiene. Das erst kürzlich novellierte Bundesschienenwegeausbaugesetz sieht im Einklang mit dem Deutschlandtakt-Konzept der Regierung mehr Kapazität auf der Schiene vor und keinen Stillstand. Zuletzt fielen nach Aussage des Bündnisses Koalitionspolitiker vor allem damit auf, sich ausschließlich auf die Sanierung des Bestandsnetzes zu konzentrieren. Diese ist nach Aussage des Bündnisses unumgänglich, als einzige Zukunftsaussicht aber unzureichend.

Die Verbände mahnen, dass der am 02.10.2024 außerplanmäßig tagende Aufsichtsrat des DB AG-Konzerns kein grünes Licht dafür geben dürfe, dass Sanierungen allein ausreichend seien. Der seit über einem Jahr angekündigte InfraPlan, der für die kommenden fünf Jahre punktgenau Ausbaupläne fixieren sollte, lässt noch immer auf sich warten, und das S3-Papier der DB wurde weder der Branche noch Öffentlichkeit oder dem Parlament zugänglich gemacht.

Von Planungsstopps kann nach Aussage der Verbände auch die Umsetzung von ETCS betroffen sein. Die bisherigen Ausbaupläne für 2028 und 2029 mussten zurückgenommen werden, da der Bund keine verbindliche Finanzierung der Streckenumrüstung garantieren konnte. Ein aktualisierter Rolloutplan soll erst Ende des Jahres zur Verfügung stehen und wird die geplante Einführung von ETCS-only Strecken (ohne konventionelle Signale) voraussichtlich auf 2030 oder später verschieben. Damit fällt Deutschland immer weiter hinter die Nachbarländer zurück, die ETCS für einen besseren grenzüberschreitenden Verkehr bereits eingeführt haben oder aktuell einführen. Die EU-Kommission hat gestern erneut damit gedroht, in dieser Angelegenheit härter gegen Deutschlands Säumnisse vorzugehen.

[EU] CEF: Frist für Vorschläge

Am 24.09.2024 eröffnete die EU-Kommission die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2024 für die Connecting Europe Facility (CEF) – Verkehr, die 2,5 Mrd. EUR für Projekte zur Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T) der EU sowie in der Ukraine und Moldawien bereitstellt. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet am 21.01.2025.

Mehr Informationen auf https://cinea.ec.europa.eu/news-events/news/cef-transport-eu25-billion-available-infrastructure-projects-across-eu-2024-09-24_en

[DE] Bayern: Mehr Investitionen in die Schiene als in die Straße

In den Jahren 2021, 2022 und 2023 waren die Investitionen in die Schieneninfrastruktur in Bayern höher als die Investitionen in die Bundesfernstraßen in dem Bundesland. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/12809) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12412) hervor. 2023 wurden den Angaben zufolge 2,11 Milliarden Euro in die Schieneninfrastruktur in Bayern investiert (Bundesfernstraßen: 1,76 Milliarden Euro), 2022 waren es 1,78 Milliarden Euro (Bundesfernstraßen: 1,76 Millionen Euro) und 2021 1,79 Milliarden Euro (Bundesfernstraßen: 1,54 Milliarden Euro). In den Jahren 2019 und 2020 lagen die Investitionen in die Bundesfernstraßen (2019: 1,69 Milliarden Euro, 2020: 1,81 Milliarden Euro) über denen in die Schieneninfrastruktur in Bayern (2019: 1,41 Milliarden Euro, 2020: 1,73 Milliarden Euro).

Die abgerufenen Mittel gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat Bayern lagen der Vorlage zufolge in den vergangenen fünf Jahren bei 178,2 Millionen Euro (2023), 202,5 Millionen Euro (2022), 20,4 Millionen Euro (2021), 26,9 Millionen Euro (2020) und 19,3 Millionen Euro (2019).

Zum Stand des Programms „Stationsoffensive Bayern“ heißt es in der Antwort: Reisende könnten seit Dezember 2020 die erste fertiggestellte Verkehrsstation der „Stationsoffensive Bayern“, die barrierefreie Station Coburg-Beiersdorf nutzen. In fünf Monaten Bauzeit seien ein Außenbahnsteig, die Zuwegung, ein Wetterschutzhaus sowie kundenfreundliche Wegeleit-, Informations- und Blindenleitsysteme entstanden. Die damalige DB Station und Service AG habe rund 1,1 Millionen Euro in diese Maßnahme investiert; rund 75 Prozent dieser Kosten habe der Freistaat Bayern bezuschusst. Sowohl Zeitplan als auch Kosten hätten nahezu der Kalkulation entsprochen, schreibt die Regierung.

Die reaktivierte Station Würzburg-Heidingsfeld Ost sei zum Fahrplanwechsel am 11. Dezember 2022 wieder in Betrieb genommen worden, heißt es weiter. Die Finanzierung sei durch Mittel des Bundes, des Freistaates Bayern und aus Eigenmitteln der damaligen DB Station und Service AG erfolgt. Die Gesamtkosten hätten rund 14,1 Millionen Euro betragen. Für die Reaktivierung der Station seien umfangreiche Arbeiten notwendig geworden, die zu zusätzlichen Kosten geführt hätten. Durchgeführt worden sei der Neubau eines Außenbahnsteiges inklusive barrierefreien Zugangs, Rück- und Neubau des Treppenaufgangs an der Nordseite der Personenunterführung, der Neubau zweier Aufzugsanlagen sowie der Neubau des Inselbahnsteigs inklusive Personenunterführung. Zudem seien die Bahnsteige neu ausgestattet worden – „inklusive taktilem Wegeleitsystem, optischer und akustischer Fahrgastinformation, Wetterschutzhäusern und Sitzgelegenheiten“, heißt es in der Antwort. Im gesamten Bahnhof sei die Gleisentwässerung und die Oberleitung erneuert worden.

Des Weiteren, so die Bundesregierung, sei Mitte Juli 2024 die Station Straubing Hafen in Betrieb genommen worden. Diese biete insbesondere Berufspendlern die Möglichkeit, mit dem Zug zur Arbeit zu fahren, da die Station sehr nah an einem großen Industriegebiet liegt. Der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag habe hierfür 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Die Gesamtinvestitionen der DB InfraGO hätten bei etwa 2,1 Millionen Euro gelegen. Rund 60 Prozent habe der Freistaat Bayern bezuschusst.

[DE] VDV fordert Änderung des Trassenpreissystems

Der Branchenverband VDV hat zwei Modelle entwickelt, die Lösungswege zeigen, wie man den „Teufelskreis“ aus ständig und überproportional steigenden Trassenpreisen durchbrechen könnte. „40 Prozent und mehr der Betriebskosten sind bei einigen Eisenbahnunternehmen inzwischen allein auf die Trassenentgelte zurückzuführen. Das ist wirtschaftlich nicht mehr tragbar. Wir brauchen dringend eine andere Preissystematik. Oberstes Ziel muss es sein, dass sowohl die Güterbahnen als auch die Eisenbahnen im Personenverkehr wettbewerbsfähig bleiben und nicht durch immer höhere Kostenbelastungen in die Insolvenz fahren“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends.

Der VDV hat in Abstimmung mit seinen Mitgliedsunternehmen zwei Modelle für eine Neukonzeption des Trassenpreissystems entwickelt. Beide Modelle sind nach fachlicher Einschätzung der Expertinnen und Experten des Verbandes grundsätzlich geeignet, um das Trassenpreissystem fairer, wettbewerbsfördernder und damit zukunftsfähiger aufzustellen. Die Modelle müssen in einigen Punkten weiter vertieft und ausgearbeitet werden. In beiden Modellen ist auch die notwendige haushalterische Absicherung durch den Bund noch zu betrachten. Deshalb wird der VDV als Branchenverband damit nun auf das Bundesverkehrsministerium zugehen, um den Dialog über ein neues Trassenpreissystem und dessen Finanzierbarkeit sowie Umsetzung schnell zu beginnen.

Die vom VDV entwickelten Modellansätze im Überblick:

Modell 1: „Nachjustierung“

  • Die Vollkostendeckung für die Bahnen des Bundes wird beibehalten.
  • Die Kosten werden anders (fairer) auf die Verkehrsarten verteilt.
  • Insbesondere entfällt die Sonderregelung für den SPNV (damit wird die Zusatzlast für den Schienengüter- und Personenfernverkehr nach derzeitigem Stand deutlich geringer).
  • Dabei ist auch die intermodale Wettbewerbsfähigkeit zu berücksichtigen.
  • Für alle Verkehrsarten werden die Preissteigerungen auf ein objektiv und transparent feststellbares Maß begrenzt. Hierzu können z. B. pauschale Festlegungen getroffen werden oder die Anpassung an einen anerkannten Index gekoppelt werden. Auch die Festschreibung für einen längeren Zeitraum sollte diskutiert werden.
  • Die Verzinsung des Eigenkapitals wird bis auf ein Mindestmaß begrenzt (ggf. Maßstab „risikoloser Zins“).
  • Es wird ein Revisionszeitpunkt vereinbart, z. B. drei, fünf (entspräche der heutigen Regulierungsperiode) oder 10 Jahre.
  • Für die nichtbundeseigenen Infrastrukturunternehmen ergeben sich keine Änderungen.

Modell 2: „Neukonzeption“

  • Die Entgelte der Bahnen des Bundes werden auf die unmittelbaren Kosten der Zugfahrt („Grenzkosten“) begrenzt.
  • Damit entfällt die Ausdifferenzierung nach Markttragfähigkeiten einschließlich der Sonderregelung für den SPNV.
  • Die Verzinsung des Eigenkapitals ist nicht Teil der direkten Zugförderungskosten und daher nicht relevant.
  • Die DB InfraGO erhält einen Anspruch auf Ausgleich der daraus entstehenden Deckungslücke. Hierzu kann die derzeitige Anreizsetzung genutzt werden.
  • Die nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) entscheiden über ihre unternehmerischen Ziele und haben die Wahl, ob sie ihre Infrastruktur nach „Grenzkosten“ oder (ggf. anteiligen) Vollkosten bepreisen möchten.
  • Das Preisniveau im Netz des Bundes sinkt deutlich. Daher sind eventuelle Verwerfungen im Markt von Anfang an zu beobachten und ggf. weiter auszugestalten:
  • Standortkonkurrenz und/oder Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten anderer Infrastrukturbetreiber, die aufgrund ihrer Finanzierungsmöglichkeiten oder anderer Erwägungen keine Grenzkostenbepreisung einführen können.
  • Verschiebung ehemals gemeinwirtschaftlicher Leistungen in die Eigenwirtschaftlichkeit (SPNV).

Es wird ein Revisionszeitpunkt vereinbart, der wegen der Tragweite der Änderungen tendenziell kürzer sein sollte als bei Vorschlag 1.

Der Anreiz, Mehrverkehr auf der Schiene anzubieten steigt, damit nehmen die Konkurrenz um knappe Trassen und die Herausforderung, die Regeln für die Kapazitätszuweisung weiterzuentwickeln, zu.

[DE] VDV publiziert Maßnahmenliste für Investitionen

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) veröffentlicht unmittelbar vor der InnoTrans die zehnte Ausgabe der „VDV-Maßnahmenliste“. Sie stellt aus Sicht der Eisenbahnverkehrsunternehmen sowohl des Personen- als auch des Güterverkehrs sowie der SPNV-Aufgabenträger erforderliche Investitionsmaßnahmen für das Bundesschienenwegenetz zusammen. Mit insgesamt 813 Maßnahmenvorschlägen, darunter über 400 neuen, konkretisiert der VDV anhand konkreter Projektvorschläge den Ruf nach einer auskömmlichen und langfristig stabilen Finanzierungslinie für den Ausbau und die Modernisierung des Bundeschienennetzes als wesentlichen Baustein der Verkehrswende.

Ergebnisse der 10. Unternehmensbefragung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) unter Mitarbeit der Bundesverbandes SchienenNahverkehr (BSN)“: