Die Europäische Kommission hat ein niederländisches Beihilfeprogramm in Höhe von 41 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen an die Eigentümer von Schienenfahrzeugen für den Erwerb und die Installation von ETCS-Bordausrüstung gewährt. Die Regelung gilt vom 01.01.2025 bis zum 01.10.2029. Für Schienenfahrzeuge, für die bereits ein ETCS entwickelt wurde, können maximal 200.000 EUR pro ETCS-Rate gewährt werden. Für Fahrzeuge, für die noch kein ETCS entwickelt wurde und für die daher Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind, können pro ETCS-Tranche maximal 2 Mio. EUR gewährt werden.