Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes sieht einen verpflichtenden Transport von Abfällen über zehn Tonnen auf der Schiene vor. Ab dem 01.01.2023 ist dies laut aktueller Regelung bereits ab einer Transportstrecke von 300 km in Österreich vorgesehen. Ab 2024 soll diese Grenze dann auf 200 km und ab 2026 auf 100 km fallen. Der Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sieht die Umsetzung sehr kritisch. Gründe dafür sind sowohl die mangelnde Praxistauglichkeit als auch nicht vorhandene Bahnkapazitäten.
„Sollten Abfalltransporte künftig mit der Bahn transportiert werden, dann bedarf es einer massiven Aufrüstung des Angebotes. Ansonsten ist dieses Vorhaben nicht umsetzbar“, erklärt Fachverbandsobmann Harald Höpperger. Er fordert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) auf, die offenen Fragen zu beantworten und die Novelle nochmals auf Praxistauglichkeit zu prüfen. Ansonsten drohen den österreichischen Entsorgungsbetrieben Wettbewerbsnachteile.
Der Obmann des Vereines zur Verleihung des Zertifikates eines Entsorgungsfachbetriebes (V.EFB), Peter Hodecek, schließt sich der Kritik an: „Die vorhandenen Gütermengen lassen sich nicht so ohne weiteres auf die Schiene verlagern. In der Praxis wird es wohl viele negative Bestätigungen der Online-Plattform für die Entsorgungsbetriebe geben. Es sind ganz einfach keine Kapazitäten vorhanden. Die Betriebe haben somit aufgrund der digitalen Abfragen einen erhöhten Verwaltungsaufwand und verlieren wertvolle Zeit. Dies sind keine optimalen Voraussetzungen, um die Straße zu entlasten und die Umwelt zu schonen.“