[SE] Aufsichtsbehörde verbietet Trittbrettfahren

In Schweden hat die Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbetsmiljöverket) Green Cargo das weltweit als gängige Praxis praktizierte Mitfahren auf Stufen und Trittbrettern an der Außenseite von Lokomotiven und Zugwaggons im Zusammenhang mit Rangierarbeiten untersagt. Als Gründe wurden Todesfälle, Unfälle und schwere Zwischenfälle angeführt. Die am 03.09.2024 gültige Entscheidung ist mit einer Geldstrafe in Höhe von 15 Mio. SEK (1,3 Mio. EUR) verbunden. Green Cargo kündige an, Berufung einzulegen.

Vor der Entscheidung über das Verbot hatte Green Cargo eine Erklärung mit geplanten Maßnahmen vorgelegt, um die Notwendigkeit von Fahrten außerhalb von Schienenfahrzeugen zu verringern und das Unfallrisiko in den Situationen zu reduzieren, in denen das Unternehmen die Arbeitsmethode noch für notwendig hält. Green Cargo schrieb u.a., dass sie das Fahren auf Trittbrettern in „besonders gefährdeten Situationen“ verbieten will, beschreibt aber nicht näher, auf welche Situationen dies zutrifft und in welchem Umfang sie das Fahren auf Trittbrettern reduzieren will. Mittelfristig sollte eine Kameralösung greifen.

Da Green Cargo die geplanten Maßnahmen noch nicht ergriffen hat, folgte nun das Verbot durch die schwedische Arbeitsschutzbehörde. Vorausgegangen war der Entscheidung ein Unfall im September letzten Jahres, bei dem eine Mitarbeiterin in Södertälje beim Entgleisen eines Güterwagens von einer Trittstufe stürzte. Die Frau wurde von einem Wagen erfasst, überlebte aber nach der Amputation eines Fußes.