Am 08.08.2022 hat die Bahnpersonal24 (BP24) bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige erstattet gegen verantwortliche Mitarbeiter oder Mitglieder der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) sowie der Zentrale Mobifair e.V. und der Mobifair – Gesellschaft für Zertifizierung und Beratung. Gleichzeitig wurden Strafanträge gestellt wegen Verleumdung und übler Nachrede sowie Abmahnungen und Unterlassungserklärungen versandt.
Über Websites und Facebook-Posts warfen Gewerkschaft EVG und Mobifair dem Unternehmen Bahnpersonal24 vor, Lokführer aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland gelockt, sie hier in Knebelverträge gesteckt und ausgebeutet zu haben. „Diese unwahren Tatsachenbehauptungen sind neben dem beleidigenden Charakter auch geeignet, unsere Mandantschaft in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und deren Kredit zu gefährden“, erklärte Rechtsanwalt Carsten Ullrich. Zudem würde in den Aussagen beispielsweise suggeriert, dass Bahnpersonal24 einen Einfluss auf den Aufenthaltstitel der Mitarbeiter habe.
Parallel zu den Strafanzeigen gingen an die EVG und Mobifair Abmahnungen wegen Verletzung des allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Zudem wurden falsche Tatsachenbehauptungen genutzt, um die bei Bahnpersonal24 beschäftigten Lokführer in unlauterer Art und Weise abzuwerben und damit dem Unternehmen zu schaden. So heißt es auf der EVG-Website: „Wir rufen alle dort noch beschäftigten Kolleginnen und Kollegen auf: Seid mutig und lasst euch das nicht gefallen. Wir begleiten euch gerne in eine faire Zukunft als Lokführer in Deutschland.“ Auch bei Facebook wurden derartige Aussagen gepostet. Mit den Abmahnungen sollen die falschen Tatsachenbehauptungen unterbunden werden.
„Bahnpersonal24 beutet niemanden aus, wir zahlen sogar mehr als den Lohn eines vergleichbaren Lokführers des Marktführers Deutsche Bahn“, betonte Bahnpersonal24-Geschäftsführer Jan Ristau. „Wir bieten in Deutschland bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Entlohnung als in den Herkunftsländern. Zudem halten wir uns selbstverständlich an die gesetzlich vorgegebenen Ruhetage und Ruhezeiten sowie an die sonstigen Arbeitsgesetze in Deutschland. Wir bieten unseren Beschäftigten bereits während der Ausbildung Werkswohnungen an und sie erhalten Deutschkurse. Sie dürfen sich selbstverständlich eigene Wohnungen suchen, werden jedoch auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund ihres Aufenthaltsstatus Probleme haben“, erklärt Ristau. Alle Lokführer werden ausgestattet mit Handy, Tablet, persönlicher Schutzausrüstung und BahnCard100. Nach erfolgreicher Qualifizierung zahlt das Unternehmen Erholungsgeld,
Weihnachtsgeld, ÖPNV-Zuschuss, Kindergartenzuschuss und hat eine Betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeber-Zuschuss.
Praktisch alle ausländischen Lokführer, die bei Bahnpersonal24 angestellt werden, verfügen nicht über einen in der EU gültigen Triebfahrzeugführerschein. Wenn ein Lokführer mit ausländischem Abschluss in Deutschland als Triebfahrzeugführer tätig sein will, muss er aber entsprechende Kenntnisse nachweisen oder eine Ausbildung und Prüfungen absolvieren. Das ist in allen Eisenbahnunternehmen in Deutschland so. Bei allen Lokführern müssen die deutschen Gesetze, Rechtsverordnungen und weitere Vorgaben bekannt sein und auch Fahrzeug- und Streckenkenntnis bestehen. Dies regelt die Triebfahrzeugführerscheinverordnung.
Verantwortlich für die Prüfung der Gleichwertigkeit eines Abschlusses ist die IHK FOSA. Sie führt die Defizite auf. Durch die Qualifizierung und Bestätigung des ausbildenden Unternehmens können diese Defizite als behoben angesehen werden. Bundesagentur für Arbeit und Ausländerbehörde nehmen den Bescheid der IHK als Grundlage und fügen Defizitbehebung und Qualifizierungsabschluss zusammen.