Vorzeitiges Aus für Strompreisbremse

Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts werden die staatlichen Strom- und Gaspreisbremsen anders als geplant nicht mehr bis März 2024 verlängert und enden somit zum Jahresende 2023. Dies wurde am 24.11.2023 bekannt.

Verbände kritisierten das Vorgehen und gaben an, dass Güterbahnen somit Mehrausgaben in zweistelliger Millionenhöhe für das 1. Quartal 2024 verkraften müssten. Güterbahnen würden den Fahrstrom nicht kurzfristig an der Börse beschaffen, wo der Preis jetzt unter
dem „Bremsbetrag“ von rund 0,13 EUR/kWh liegt. Stattdessen müsse bei langlaufenden Verträgen mit Preisen von 0,19 bis 023 ct/KWh gerechnet werden. Dem Vernehmen nach sind aber auch Kosten in Höhe von 0,40 ct/kWh keine Seltenheit.

BAV hebt Preis für Bahnstrom moderat an

Der Preis für Bahnstrom wird wie geplant erhöht: Der Regional- und der Güterverkehr zahlen nächstes Jahr einen Rappen pro Kilowattstunde mehr, der Fernverkehr drei Rappen. Dies hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz nach einer Mitwirkung der interessierten Verwaltungseinheiten beschlossen.

Das BAV hat Ende November darüber informiert, dass es auf Antrag der SBB den Preis für Bahnstrom moderat anzuheben gedenkt. In der Zwischenzeit hat das Amt die mitinteressierten Bundesämter angehört. Auf dieser Basis hat das BAV beschlossen, die Preise wie geplant anzuheben: Der Preis ab Fahrdraht steigt für den Regional- und den Güterverkehr per 01.01.2023 von 11 auf 12 Rappen pro Kilowattstunde, für den Fernverkehr auf 14 Rappen. 

Falls die Energiepreise auf dem heutigen, hohen Niveau bleiben, sieht das BAV vor, 2024 den Strompreis für Regional- und Güterverkehr auf das Niveau des Fernverkehrs anzuheben. Damit kann dem Anliegen Rechnung getragen werden, die Verkehrssparten möglichst gleich zu behandeln. Dies wurde in der Mitwirkung verschiedentlich gefordert.

BAV: Moderate Erhöhung des Bahnstrom-Preises

SBB-Energie ist im Auftrag des BAV als Systemführerin für die Bereitstellung und die Lieferung von Bahnstrom (16,7 Hertz) verantwortlich. Größtenteils produziert SBB-Energie diesen Strom mit eigenen Wasserkraftwerken. Einen Teil der Elektrizität bezieht das Unternehmen von anderen Produzenten bzw. auf dem Markt. Aufgrund der sommerlichen Trockenheit ist der Anteil des zugekauften Stroms im Jahr 2022 gestiegen. Gleichzeitig stiegen die Energiepreise auf dem freien Markt wegen des Kriegs in der Ukraine und der Abschaltung französischer Atomkraftwerke. SBB-Energie erwartet dieses Jahr ein Defizit von 180 Mio. CHF. Für 2023 und mutmaßlich für die Folgejahre ist anzunehmen, dass die Energiepreise auf einem hohen Niveau bleiben.

 Vor diesem Hintergrund und auf Antrag der SBB hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz die Absicht, den Bahnstrompreis (ab Unterwerk) für nächstes Jahr per 01.01.2023 von heute 10,5 auf 13,5 Rappen pro Kilowattstunde zu erhöhen. Damit wird die gesetzliche Vorgabe, dass die Bahnstromkosten gedeckt werden müssen, erfüllt. Die Erhöhung entspricht einem Aufschlag von rund 70 Millionen Franken pro Jahr. Das BAV sieht vor, dass die Erhöhung differenziert auf die verschiedenen Verkehrssparten überwälzt wird. Im Fernverkehr wird die Erhöhung vollständig überwälzt (dh. um 3 Rappen), im Regional- und Güterverkehr teilweise (d.h. um 1 Rappen). Damit wird der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verkehrssparten Rechnung getragen. Der Trassenpreis steigt durch diese Erhöhung je nach Verkehrsart um 2 bis 3 Prozent; er macht rund einen Viertel sämtlicher Kosten eines Zuges aus. Das BAV erwartet von den Unternehmen im Personen- und Güterverkehr, dass sie einen Teil der Mehrkosten für den Bahnstrom durch Energiesparmaßnahmen kompensieren.

Im Einvernehmen mit der SBB konnte damit eine Lösung gefunden werden. Durch den administrierten Bahnstrompreis soll gewährleistet werden, dass zu starke Ausschläge geglättet und die Mehrbelastungen über mehrere Jahre verteilt werden können. Damit die für 2023 vorgesehene Erhöhung umgesetzt werden kann, muss die Verordnung des BAV über den Eisenbahn-Netzzugang angepasst werden. Vorgängig wird das Amt dazu den Preisüberwacher und die weiteren betroffenen Bundesämter anhören.

Das BAV unterstützt die Absicht der SBB, die Erneuerung und den Ausbau der einheimischen Bahnstromproduktion zu beschleunigen. Die Umsetzung solcher Projekte liegt in der Verantwortung der SBB. Die Finanzierung ist gemäss der geltenden Gesetzgebung durch kommerzielle Kredite zu finanzieren. Die Investitionsfolgekosten werden bei der zukünftigen Bemessung der Bahnstrompreise berücksichtigt. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Energiepreise wird das BAV im kommenden Jahr über weitere Anpassungen per Ende 2023 entscheiden. Bleibt das Preisniveau auf dem aktuellen Niveau, wird zu prüfen sein, welche Transportsparten im Schienenverkehr 2024 von den höheren Bahnstrompreisen betroffen sein werden. Für 2025 wird gemeinsam ein neues Geschäftsmodell für die Bahnstromversorgung erarbeitet.

Deutschland: Strompreisbremse ab 2023?

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland plant nach Medienberichten die Einführung einer „Strompreisbremse“ ab 01.01.2023. Basis ist ein entsprechendes allgemeines Gesetz zur Strompreisbremse, das am 23.11.2022 durch das Kabinett ging. Geplant ist demnach eine Deckelung für 90 % des Fahrstromverbrauchs (Basis ist 2021 bzw. entsprechende Prognose) auf 0,13 EUR pro kWh. Die Entlastung darf dabei maximal 80 % der Mehrkosten betragen.

Wie am 24.11.2022 in den Medien bekannt wurde ist die Strompreisbremse in der geplanten Form einem Gutachten zufolge verfassungswidrig. Danach verstöße der Gesetzentwurf gegen EU-Recht und verletze die Eigentumsgarantie, da der angedachte Abschöpfungsmechanismus von kriegsbedingten Überschüssen („fiktive Erlöse“) bei einigen Energiekonzernen zu tiefgreifenden Verzerrungen auf dem deutschen Strommarkt führe. Auftraggeber des Gutachtens war der Energieanbieter Lichtblick.

Adif künftig Vermittler für grüne Energie

Spaniens EVU können ihre Energieeinkäufe demnächst in Abstimmung mit dem Infrastrkturbetreiber Adif tätigen. Der Ministerrat hat über Adif die Ausschreibung für die Lieferung von „grünem“ oder aus garantiert erneuerbaren Energien stammenden Traktionsstrom für das gesamte Eisenbahnnetz von allgemeinem Interesse (RFIG) genehmigt. Dieser neue vertragliche Rahmen, der einen Zeithorizont von April 2023 bis Dezember 2025 hat, beinhaltet die Neuheit, dass jeder Bahnbetreiber seine eigenes Energiepreismanagement in Abstimmung mit Adif entwickeln kann. Dadurch können die EVU eine Preisabdeckung für die gesamte Menge oder einen Teil der Energie beantragen, die sie in einem bestimmten Zeitraum (Monat, Quartal oder Jahr) zu verbrauchen planen. Die Abschlussaufträge werden von Adif mit dem beauftragten Anbieter verwaltet.

Dies ermöglicht eine größere Flexibilität, so dass die Betreiber direkt Energie einkaufen können, auch wenn Adif den Vertrag abschließt. Bisher war es aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen den Eisenbahnunternehmen nicht möglich, auf den Strommarkt zu gehen und Preise auszuhandeln.

Die privaten Eisenbahnunternehmen halten dies für einen Schritt in die richtige Richtung, fordern aber eine Verlängerung der der Maßnahmen zur Entschädigung der Eisenbahnunternehmen für die zusätzlichen Kosten der Traktionsenergie bis Ende des Jahres. Der königliche Erlass vom August 2022 hat beispielsweise die Subvention für Dieselkraftstoff auf der Straße verlängert, aber nicht die Beihilfen für die Eisenbahnunternehmen. Am stärksten davon ist übrigens die staatliche Renfe Mercancías betroffen, da es die meisten elektrischen Loks besitzt. Es wird auch die Aufnahme des Bahnsektors in die Kategorie der stromintensiven Verbraucher gefordert.

Správa železnic sichert Bahnstromversorgung

Die tschechische Eisenbahnverwaltung Správa železnic hat die Auktion für die Beschaffung von Traktionsenergie erfolgreich abgeschlossen und den Zuschlag an ČEZ ESCO erteilt. In der Auktion über die Warenbörse PXE wurde der erwartete Gesamtverbrauch an Bahnstrom im Jahr 2023 auf 1.280.000 MWh festgelegt.

Die derzeitige Situation auf dem Strommarkt hat dazu geführt, dass der Preis der Versorgung nicht durch eine Fixierung auf die im Großhandel gehandelten Produkte gesichert ist. Der Lieferpreis setzt sich aus dem vom Tagesmarkt der OTE, a.s. ermittelten Wert und dem Aufschlag des versteigerten Lieferanten zusammen. Die Kosten sind also nicht das ganze Jahr über gleich, sondern variieren in jedem monatlichen Abrechnungszeitraum.

Der sich ergebende Preis für die Lieferung von Bahnstrom unterliegt einer Kappung gemäß der Regierungsverordnung Nr. 298/2022 Slg. über die Festlegung der Strom- und Gaspreise in einer außergewöhnlichen Marktsituation. Nach dem derzeitigen Wortlaut der Verordnung beträgt sie maximal 5.000 CZK/MWh ohne Mehrwertsteuer und Stromsteuer.

Netznutzungsentgelt-Erstattungen entfallen ab 2023

Nutzer von Schienenfahrzeugen ab dem Baujahr 2023 müssen zukünftig mit Kostennachteilen auf dem deutschen Schienennetz kalkulieren. Ab dem 01.01.2023 entfällt für diese die Netznutzungsentgelt-Erstattung für in die Oberleitung zurückgespeisten Bahnstrom, was dazu führt, dass nur noch der Strombezug abgerechnet wird. Davon unabhängig bleibt die Anrechnung der Rückspeisung in den weiteren Komponenten des Bahnstromes wie beispielsweise in den die Stromkosten und der Stromsteuer weiterhin bestehen.

Derzeit erhalten Eisenbahnverkehrsunternehmen vom Betreiber des Bahnstromnetzes gemäß § 18 Stromnetzentgeltverordnung ein Entgelt für den rückgespeisten Bahnstrom der mit Rekuperationsbremsen ausgestatten Triebfahrzeuge in Höhe von 2,73 EUR-Cent pro kWh (sogenannte Vergütung für dezentrale Einspeisung im verstetigten Verfahren). Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass vorgelagerte Netzebenen aufgrund der dezentralen Einspeisungen geringer dimensioniert sein müssen.

Aufgrund des durch das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) vom 21.07.2016 NEMoG neu gefassten § 18 Abs. 1 der Stromnetzentgeltverordnung ist für „dezentrale Erzeugungsanlagen“, welche ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, keine Erstattung der vermiedenen Netznutzungsentgelte mehr vorgesehen. Triebfahrzeuge sind Erzeugungsanlagen gleichgestellt.

Angesichts der stark steigenden Bahnstrompreise und der hohen Rückspeisequote moderner Schienenfahrzeuge kommen die Änderungen aus Sicht der Bahnen zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt.

Unterversorgung des Stromnetzes – Güterzüge stehen

Am Morgen des 23.03.2022 stand für mehrere Stunden in großen Teilen Deutschlands der Schienengüterverkehr still. Auslöser war die Meldung des Bahnstromnetzbetreibers DB Energie, dass Wartungsarbeiten in verschiedenen Kraftwerken und ein anschließender Kraftwerksausfall zu einer Unterversorgung des Stromnetzes führten. Ein Zusammenbruch des Stromnetzes konnte dem Vernehmen nach nur knapp vermieden werden.

Um über die Last-Spitze der morgendlichen Hauptverkehrszeit (HVZ) zu kommen, wurden Güterzüge gezielt „abgestellt“, auf der Seite stehende Züge blieben länger stehen.

Der Verband Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) forderte eine unabhängige Prüfung des Vorfalls. Sollte zudem zutreffen, dass einseitig Güterverkehre angehalten wurden, will das NEE die Bundesnetzagentur (BNetzA) einschalten.

Lineas führt Energiezuschlag ein

Lineas hat die Einführung eines dynamischen Energiezuschlags auf alle seine Transporte ab dem 01.04.2022 angekündigt. Damit sollen die gestiegenen Energiepreise aufgefangen werden. Zuschläge dieser Art sind in der Transportbranche üblich. Lineas ist jedoch das erste Eisenbahnunternehmen, das diesen Schritt unternimmt. Es ist zu erwarten, dass andere Marktteilnehmer nachziehen.

Der Zuschlag wird für den innerstaatlichen und den grenzüberschreitenden Verkehr gestaffelt, um den jeweiligen Energiepreisen der Eisenbahnunternehmen in den einzelnen Märkten Rechnung zu tragen. Ausgehend von einem aktuellen Spotpreis von 300 EUR pro Megawattstunde wird der Aufschlag zwischen 3,5 % (Niederlande) und 8,1 % (Deutschland) liegen.

Ungarn: Bahnen fürchten Energiekosten

Auch der ungarische Schienengüterverkehr ist durch den drastischen Anstieg des Strompreises für die E-Traktion in eine prekäre Lage geraten. 90 % der Güterzüge werden elektrisch angetrieben. Der „Ungarische Eisenbahnverband“ (Magyar Vasúti Egyesület) als wichtigste berufsständische Vertretung des ungarischen Eisenbahnsektors fordert vom Minister für Innovation und Technologie László Palkovics ein sofortiges staatliches Eingreifen.

Die Unternehmen, welche mit der Beförderung von mehr als 50 Mio. t Fracht pro Jahr zur Wirtschaftsleistung des Landes beitragen, kämpfen ums Überleben, da die Verlagerung des Verkehrs von der Schiene auf die Straße aufgrund drastisch erhöhter Traktionsenergiepreise gegenüber Januar 2021 immer kostengünstiger wird. Sie müssen Szenarien für die Wiedereinführung des Einsatzes von Diesellokomotiven für Güter entwerfen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf der Straße befördert werden können. Während der Preis für Bahnstrom in den letzten Monaten um 300 % im Vergleich zum Durchschnittspreis im Jahr 2021 gestiegen ist, nahm der Preis für Diesel nur relativ um 14,3 % zu.

Dadurch würden die vorrangigen staatlichen Entwicklungen und die Subventionen für den Einzelwagenverkehr auf der Schiene, mit denen die Klimaschutzziele erreicht werden sollen, nämlich die Erhöhung des Marktanteils der Schiene am Güterverkehr von derzeit 18 % auf mindestens 30 % (von derzeit 50 Mio. t auf fast 75 Mio. t pro Jahr) bis 2030, hinfällig.