Am 01.03.2022 tritt Klaus Müller das Amt als Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) an. Das Bundeskabinett hat am 23.02.2022 dem Vorschlag des Beirats der Bundesnetzagentur zugestimmt, Klaus Müller als neuen Präsident der Bundesnetzagentur zu benennen. Die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgte am 28. Februar. Müller folgt auf Jochen Homann, der nach zehn Jahren an der Spitze der Bundesnetzagentur Ende Februar in den Ruhestand trat.
Bundesnetzagentur genehmigt Trassenentgelte
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28.02.2022 die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2022/2023 genehmigt.
Mit der Genehmigung ergibt sich über alle Verkehrsarten in Summe eine Entgeltsteigerung von rund 2,3 % gegenüber den Entgelten für das Jahr 2022:
- Im Schienenpersonennahverkehr steigen die Trassenentgelte um 1,8 %. Die Entgeltsteigerung entspricht dabei der gesetzlich festgeschriebenen Entwicklungsrate der Entgelte für den Schienenpersonennahverkehr.
- Im Schienenpersonenfernverkehr steigen die Trassenentgelte im Schnitt um ca. 4,0 %.
- Im Schienengüterverkehr ergibt sich durch die Genehmigung eine Entgeltsteigerung von 2,3 % im Vergleich zu den aktuell geltenden Entgelten.
Zu den möglichen Folgen der Corona-Pandemie wurde von vielen Eisenbahnunternehmen vorgetragen. Die Bundesnetzagentur teilt die Einschätzung, dass die Frage nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Eisenbahnsektor im Jahr 2023 nicht mit Gewissheit abschließend beantwortet werden kann. Ein ähnliches Bild hatte sich bereits im Vorjahresverfahren gezeigt.
Gleichwohl deutet die aktuelle Studienlage darauf hin, dass bis zum Genehmigungszeitraum mit einer Erholung der Verkehrsmärkte und teilweise auch mit einer Steigerung der Verkehrsleistungen gegenüber dem Vorkrisenniveau zu rechnen ist. Die Entgelte können daher in der nun genehmigten Form in Kraft treten.
Die genehmigten Entgelte sind für den nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2022/2023 beginnt am 11.12.2022. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet.
Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.
BNetzA: Klaus Müller soll Präsident werden
Der seit 2014 amtierende Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, soll neuer Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA) werden. Dies hat der Vorsitzende des Beirates der Bundesbehörde, Olaf Lies (SPD), am 20.01.2022 bekannt gegeben. Ein Beschluss für die Personalie soll auf der Beiratssitzung vom 24.01. erfolgen, die offizielle Wahl im Februar.
Müller war 2000 bis 2005 für die Grünen Umweltminister in Schleswig- Holstein, zuvor saß er seit 1998 im Bundestag.
Winter: Sperrungen maximal 24 Stunden
Bundesnetzagentur (BNetzA) und Eisenbahn-Bundesamt (EBA) haben auf Beschwerde der Wettbewerbsbahnen die Wintervorbereitungen von DB Netz und DB Station und Service untersucht. Der vorab veröffentlichte Entscheidungstenor verpflichtet DB Netz nun unter Androhung eines Zwangsgelds, gesperrte Strecken binnen 24 Stunden wieder befahrbar zu machen.
Entsprechende Regelungen muss sie in ihre Zugangsbedingungen aufnehmen. Gelingt die Wiederfreigabe künftig nicht innerhalb eines Tages, müsste die DB Netz belegen, dass sie objektiv nicht in der Lage war, ausreichend Vorsorge zu treffen.
Starker Rückgang der EEG-Umlage
Die Bundesnetzagentr (BNetzA) hat einen starken Rückgang der EEG-Umlage festgestellt. Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh.
Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.
Für 2021 lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 Prozent. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh)
Hauptgrund für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Die hierdurch steigenden Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom reduzieren den Förderbedarf erheblich. Der zusätzliche Förderbedarf von neuen EEG-Anlagen ist dadurch vernachlässigbar gering. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Der Bundeszuschuss wird aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert.
Der starke Rückgang der EEG-Umlage führt für sich genommen zu einer deutlichen Entlastung der Letztverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh wird unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise werden somit durch den Rückgang der EEG-Umlage gedämpft.
Für das Jahr 2022 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 8,2 GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird erneut durch Solaranlagen getrieben. Für den Zubau der Windenergie an Land wird eine leichte Erholung erwartet, so dass das Zubauziel im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für 2022 nach den Erwartungen der Übertragungsnetzbetreiber nur knapp unterschritten wird.
Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien steigt um fast 5 Prozent auf 239 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2022 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,7 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 13,6 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 20,1 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.
Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z. B. aufgrund eines wieder deutlich sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung resultieren, dient. Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf 5 Prozent halbiert.
BNetzA: Marktuntersuchung 2020
Die Bundesnetzagentur hat am 15.07.2021 einen Sonderbericht über die Entwicklung des Eisenbahnmarktes 2020 in Deutschland unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie veröffentlicht.
Die Leistungen des Schienengüterverkehrs gingen um 5 Prozent zurück. Vor allem im zweiten Quartal wurde weniger transportiert; im zweiten Halbjahr 2020 blieb der Güterverkehr stabil. Im Schienengüterverkehr haben nicht-bundeseigene Bahnen – ebenso wie im Schienenpersonennahverkehr – Marktanteile gewonnen.
Die Pünktlichkeit im Schienenverkehr hat sich deutlich verbessert. Hierbei half die geringere Auslastung der Züge und des Schienennetzes.
BNetzA europaweit zuständig
Auch bei grenzüberschreitendem Güterverkehr darf die Bundesnetzagentur mitbestimmen, wie Bahnunternehmen Schienenkapazität beantragen können. Sie muss aber die Regulierungsstellen der anderen EU-Staaten informieren, so der EuGH.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom Donnerstag (Urt. v. 24.06.2021, Az. C-12/20) Vorgaben zum Verfahren über die Zuweisung von Infrastrukturkapazität im Schienengüterverkehr gemacht. Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit der Bahn-Infrastrukturtochter DB Netz mit der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Bundesnetzagentur: Jahresbericht 2020
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19.05.2021 ihren Jahresbericht für 2020 veröffentlicht: www.bundesnetzagentur.de/berichte
Im Eisenbahnmarkt hat die Corona-Pandemie zu einem Verkehrsrückgang geführt. Insbesondere der Schienenpersonenverkehr ist immer noch stark betroffen. Im ersten Halbjahr 2020 ging die Nachfrage im Nahverkehr 36 Prozent zurück; im Fernverkehr sogar um 47 Prozent.
Für das Gesamtjahr 2020 schätzt die Bundesnetzagentur den durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schaden bei den Eisenbahnunternehmen im deutschen Eisenbahnmarkt auf etwa 3 Mrd. EUR.
BNetzA unterstützt bei Anlagenpreisförderung
Die Bundesnetzagentur hat am 13.11.2020 Hinweise zur Anpassung der Nutzungsbedingungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) veröffentlicht. Betreiber von Serviceeinrichtungen können so die Förderung des Einzelwagenverkehrs im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ermöglichen.
Am 13.11.2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Richtlinie zur Anlagenpreisförderung im Einzelwagenverkehr die Ausschüttung von jährlich 40 Mio. EUR Fördergeldern über einen Zeitraum von fünf Jahren geregelt. Ziel der Förderung ist eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Gefördert werden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Zugbildungsgleise für den Einzelwagenverkehr nutzen. Anträge können beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden.
BNetzA genehmigt geänderte Trassenentgelte
Die Bundesnetzagentur hat am 21.09.2020 die Entgelte der DB Netz AG für die Nutzung von Zugtrassen in der Netzfahrplanperiode 2020/2021 in angepasster Höhe neu genehmigt.
Die Neugenehmigung der Trassenentgelte wurde erforderlich, weil die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entgeltgenehmigung an die Entwicklung der Regionalisierungsmittel gekoppelt waren. Als Nebeneffekt der erheblichen Aufstockung der Mittel im Klimapaket der Bundesregierung sind auch die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr erheblich angestiegen. Die Entgelte im Schienenpersonenfernverkehr und Schienengüterverkehr sind entsprechend geringer ausgefallen.
Deswegen hat der Gesetzgeber die gesetzliche Kopplung umgestaltet und den Einmaleffekt aus dem Klimapaket aus der Kopplung herausgenommen. Infolgedessen hat die Bundesnetzagentur die ursprünglich genehmigten Entgelte aufgehoben und letztere nun unter Berücksichtigung der geänderten gesetzlichen Grundlage in angepasster Höhe neu genehmigt.
Die nun neu genehmigten Entgelte fügen sich besser in die Entwicklung der Entgelte der vergangenen Jahre ein und vermeiden Preissprünge.
Im Schienenpersonennahverkehr steigen die Entgelte im Jahr 2021 um 1,8 Prozent gegenüber den geltenden Entgelten. Diese Entgeltsteigerung entspricht der Entwicklung der letzten Jahre.
Im Schienenpersonenfernverkehr steigen die Entgelte im Schnitt um ca. 2,4 Prozent. Im Teilsegment „Punkt-zu-Punkt“, das insbesondere von Markteinsteigern und Wettbewerbern der Deutschen Bahn im Fernverkehr genutzt wird, hat die Bundesnetzagentur das Entgelt dabei ähnlich wie in den Vorjahren um 23 Prozent gegenüber dem Antrag der DB Netz AG abgesenkt.
Im Schienengüterverkehr folgt die Bundesnetzagentur dem Vortrag der DB Netz AG. Im Schnitt steigt das Entgelt im Schienengüterverkehr für 2021 um ca. 2,3 Prozent im Vergleich zu den aktuell geltenden Entgelten.
Die genehmigten Entgelte sind für den nächsten Netzfahrplan zu Grunde zu legen. Das Netzfahrplanjahr 2020/2021 beginnt am 13. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Entgelte noch nach dem bisherigen Trassenpreissystem abgerechnet.
Die Entscheidung der Beschlusskammer ist noch nicht bestandskräftig.