Trassenkosten in Österreich bleiben gesenkt

Die EU-Kommission hat eine österreichische Beihilferegelung zur Unterstützung des Schienengüterverkehrssektors im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie genehmigt. Mit den bewilligten 24,3 Mio. EUR wird eine bestehende Beihilferegelung für die Erbringung von Schienengüterverkehrsdiensten verlängert, die von der Kommission ursprünglich im Juli 2012 genehmigt und anschließend mehrfach verlängert und geändert wurde, zuletzt im Mai 2022. Die Maßnahme ermöglicht eine 50-prozentige Senkung der Trassenpreise für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2022.

Kommission genehmigt Covid-Hilfen an DB

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine mit 215 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme Deutschlands für die Deutsche Bahn AG mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme erfolgt in Form einer Kapitalzuführung und soll die Deutsche Bahn für Schäden, die ihren Tochtergesellschaften DB Netz AG, DB Energie GmbH und DB Station & Service AG zwischen dem 16. März und dem 31.05.2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen entstanden sind, entschädigen.

Kommission genehmigt Covid-Hilfen für DB

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass eine mit 88 Mio. EUR ausgestattete Maßnahme Deutschlands für die Deutsche Bahn AG mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang steht. Mit dieser Kapitalzuführung soll die Deutsche Bahn für die Einbußen entschädigt werden, die ihrer Tochtergesellschaft DB Cargo zwischen dem 16. März und dem 17. Mai 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden sind.

Coronaregeln fressen Produktionskapazitäten

Güterbahnen beklagen die Auswirkungen der wechselnden Coronaregeln auf die Produktion sowie die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten. So ist nach Branchenauskunft zum einen unter 2G ein Ausfall von nicht-geimpften (Leih-) Personalen zu bemerken, die nicht mehr in Hotels zur Übernachtung einkehren können. Die bestehende Personalknappheit würde dadurch weiter verstärkt.

Zudem sei es schwer abbildbar, die Produktion von Verkehren bei wechselnde Regeln aufrecht zu erhalten. „Wo soll ein Triebfahrzeugführer, der nachts um 2 Uhr von der Lok steigt, einen Test herbekommen?“ Dies gilt insbesondere bei lokalen 2G+-Regelungen. Das Problem der Frage nach der Impfpflicht wird somit auf die Unternehmen abgewälzt. „Die Politik macht es sich einfach und wälzt alles auf die Arbeitgeber/Arbeitnehmer ab, ohne zu sagen, wie es überhaupt noch gehen soll. Es sind aktuell keine Tests lieferbar, obwohl wir gute Kontakte zur Apotheke haben.“, so ein Unternehmen.

Eine private Güterbahn berichtete: „2G schränkt die Kapazitäten tatsächlich ein, allerdings versuchen wir diese Thematik möglichst allumfassend in unsere Produktion mit einfließen zu lassen. Wir haben hier mittlerweile an allen Außenstellen entsprechende Testmöglichkeiten mit offiziell geschultem Personal installiert, wir haben Mitarbeiter abgestellt die Tagesaktuell die Regelungen der einzelnen Bundesländer prüfen und jeweils Rücksprache mit den „Stammhotels“ halten. Auch wird die Personalplanung weitestgehend an den Impfstatus der Mitarbeiter angepasst etc pp. Die Kosten welche für diesen zusätzlich betriebenen Aufwand entstehen bleiben auch bei uns hängen.“

Bei der Personaleinsatzplanung ist Kreativität gefragt. „Wir müssen unsere Leute von Brake und Bremen nach Münster (NRW) ins Hotel schicken, weil in Niedersachsen 2G gilt. Wir versuchen schon die „Geimpften“ in den Norden und die „Ungeimpften“ in den Süden zu schicken.“ berichtete eine Güterbahn.

Ein Marktteilnehmer klagte: „Allerdings ist selbst 3G im Schienenpersonenverkehr ein Problem. Unsere Tf fahren auch Gastfahrt zu den Einsätzen. Ein Testen ist nicht immer möglich. Aktuell sind dadurch und durch Quarantäne ohne Symptomen/ positiven Test 25 % des Fahrpersonals nicht verfügbar.“

Schweden: Coronabeihilfen genehmigt

Die Europäische Kommission hat eine mit 133 Mio. EUR (1.370 Mio. SEK) ausgestattete schwedische Beihilferegelung zur Unterstützung des Güter- und Personenverkehrs auf der Schiene in der Coronakrise nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die Förderung im Rahmen der Regelung wird in Form einer Trassenpreissenkung vom 01.03.2020 bis zum 30.09.2021 gewährt.

Coronavirus: Bundesrat beantragt zweites Unterstützungspaket

Die Folgen der Corona-Krise führen im öffentlichen Verkehr weiterhin zu finanziellen Einbußen. Um sie abzufedern, schlägt der schweizer Bundesrat dem Parlament für das Jahr 2021 ein Maßnahmenpaket analog zum Vorjahr vor. Der Bund soll demnach neben dem Regional- und Güterverkehr auch gewisse touristische öV-Angebote sowie den Ortsverkehr unterstützen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 03.11.2021 beschlossen.

Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragte der Bundesrat bereits mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2021 einen zusätzlichen Kredit von 25 Millionen CHF. Damit sollen vor allem im Binnengüterverkehr Ertragsausfälle ausgeglichen werden. Das Parlament kann das Geschäft voraussichtlich in der Wintersession beraten und verabschieden.

Corona-Hilfen in der Schweiz fortgesetzt

Die Folgen der Corona-Krise führen weiterhin zu finanziellen Einbussen im öffentlichen Verkehr. Um sie abzufedern, schlägt der Bundesrat der Schweiz wie 2020 vor, die höheren Defizite im Regionalen Personenverkehr abzugelten. Hingegen lehnt er eine finanzielle Unterstützung des Bundes für den Ortsverkehr und für touristische öV-Angebote ab, da dies gemäß Gesetz Aufgabe von Kantonen und Gemeinden ist. Das hat er an seiner Sitzung vom 11.08.2021 beschlossen. Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken.

EU genehmigt Senkung der Trassenkosten

Die Europäische Kommission hat am 30.07.2021 zwei deutsche Beihilferegelungen, mit denen der Schienengüterverkehr und der Schienenpersonenfernverkehr in der Coronakrise unterstützt werden sollen, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die mit geschätzten 410 Mio. EUR dotierte Änderung wird die Förderung auf rund 98 % der von den Schienengüterverkehrsunternehmen in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2021 gezahlten Infrastrukturentgelte erhöhen. Die Maßnahme schließt sich an eine vergleichbare Mittelerhöhung für die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2021 an, die im vergangenen Mai von der Kommission genehmigt wurde.

BNetzA: Marktuntersuchung 2020

Die Bundesnetzagentur hat am 15.07.2021 einen Sonderbericht über die Entwicklung des Eisenbahnmarktes 2020 in Deutschland unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie veröffentlicht.

Die Leistungen des Schienengüterverkehrs gingen um 5 Prozent zurück. Vor allem im zweiten Quartal wurde weniger transportiert; im zweiten Halbjahr 2020 blieb der Güterverkehr stabil. Im Schienengüterverkehr haben nicht-bundeseigene Bahnen – ebenso wie im Schienenpersonennahverkehr – Marktanteile gewonnen.

Die Pünktlichkeit im Schienenverkehr hat sich deutlich verbessert. Hierbei half die geringere Auslastung der Züge und des Schienennetzes.

CER COVID Impact Tracker: -11 %

Der von der Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER) herausgegebene „CER COVID Impact Tracker“ zeigt in der neuesten Überarbeitung ein Minus von 11 % in Umsatz gegenüber 2019.

Grafik: CER