Die Deutsche Bahn (DB) hat die Schadensaufnahme an der Strecke in Kerpen abgeschlossen. Die Begutachtung hat ergeben, dass die Schäden an der Infrastruktur größer sind als zunächst ersichtlich. Etwa 1.000 Meter Gleis (Schienen, Schwellen und Schotter) müssen erneuert werden. Außerdem sind Schäden an der Leit- und Sicherungstechnik entstanden.
Die größte Herausforderung besteht nach Aussage der DB in der Erneuerung von 1.800 beschädigten Betonschwellen. Die DB hat die Produktion der Schwellen bereits in Auftrag gegeben. Außerdem müssen insgesamt fünf Oberleitungs- und Signalmasten ersetzt werden.
Aktuell geht die DB davon aus, dass die wichtigsten Arbeiten voraussichtlich am 23. Dezember abgeschlossen sind. Anschließend können alle Züge den Abschnitt mit verringerter Geschwindigkeit befahren. Anfang 2025 sind noch weitere Arbeiten an den Oberleitungen notwendig. Diese sind voraussichtlich im Februar abgeschlossen.
Zur Ursache des Unfalles laufen noch die Ermittlungen der Behörden.
DB InfraGo hat im Amtsblatt der Europäischen Union die Vergabe von Rangierleistungen einschließlich deren Disposition in Maschen an die BBL Logistik bekannt gegeben (722588-2024). Es gab insgesamt fünf Teilnahmeanträge. Der am 30.10.2024 geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2026 und kann um ein Jahr verlängert werden.
Aufgrund eines Blitzeinschlages in der vergangenen Nacht ist die Strecke zwischen Hamburg – Uelzen – Hannover für den Güterverkehr bis voraussichtlich heute 14:00 Uhr gesperrt.
Die Inbetriebnahme des Elektronischen Stellwerks (ESTW) Kreiensen in Niedersachsen verzögert sich erneut. Grund hierfür sind Verlängerungen beim Prüf- und Abnahmeprozess, da Personal in Schlüsselfunktionen kurzfristig krankheitsbedingt ausgefallen ist. Neuer Termin ist der Januar 2025.
Ziel ist es, die Streckenabschnitte Nordstemmen – Hannover über Messe-Laatzen sowie Barnten – Hildesheim noch vor Weihnachten in Betrieb nehmen zu können. Die dafür nötigen Arbeiten werden bereits seit dem Wochenende durchgeführt, sodass eine möglichst zeitnahe Prüfung der Anlage folgen kann.
Die Schnellfahrstrecke Hannover–Göttingen ist von den Umbau- und Abnahmearbeiten nicht betroffen und bleibt in Betrieb, da sie aus anderen Stellwerken gesteuert wird. Die Nah- und Güterverkehrsstrecke von Göttingen nach Hannover durch das Leinetal ist nur bis Nordstemmen verfügbar. Züge beider Fahrtrichtungen müssen daher über Hildesheim und Lehrte umgeleitet werden. Der Streckenabschnitt Hameln-Elze muss bis zur vollständigen Inbetriebnahme weiterhin gesperrt bleiben.
Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE; „Die Güterbahnen“) kritisiert die Lage nach der Entgleisung von Kerpen mit einer Aussendung am 23.11.2024 wie folgt:
„Der Güterzugverkehr zwischen Deutschland und den Nordseehäfen in den Niederlanden und Belgien war von gestern Abend (21.49 Uhr) bis heute Mittag nach einer Kaskade von Störungen komplett zum Erliegen gekommen. Diese nicht einmal 1945 eingetretene Situation wirft ein Schlaglicht auf den Handlungsbedarf der Politik bei der Schieneninfrastruktur. Deutschlands Industrie und Politik kommen in Europa immer stärker unter Druck, weil Sanierung, Erweiterung und Management des Schienennetzes nicht wirklich ernstgenommen werden.
Nach einem Unfall auf der für Belgien-Verkehre wichtigen Verbindung Köln-Aachen am Freitag und einer bis Sonntag geplanten und kurzfristig verlängerten Bausperre für die Niederlande-Verkehre wichtigen Rheinstrecke Oberhausen-Emmerich hatte zusammen mit baubedingt gesperrten weiteren Strecken ein Stellwerksausfall in Kaldenkirchen westlich von Mönchengladbach heute Nacht den letzten Bypass abgeklemmt.
Inmitten einer der wichtigsten Industrieagglomerationen Europas ist das dünne deutsche Schienennetz trotz großer Debatte und Pläne über Jahrzehnte weder bedarfsgerecht ausgebaut noch durchgreifend modernisiert worden. Wie anfällig es jetzt ist, zeigt die Lage an diesem Wochenende. Selbst wenn mit Hochdruck an der Störungsbeseitigung gearbeitet wird, fehlte offenbar eine geeignete Notfallplanung der DB InfraGO AG. Die Folgen werden den Schienengüterverkehr noch Wochen und weit über die Region hinaus beschäftigen, weil bis nach Italien die Pläne für Ladung, Fahrzeugumläufe und Personal Makulatur sind und die schon vielfach umgeplanten und abrupt gestoppten Verkehre nur nach und nach wieder in Gang gebracht werden können.
Verladende Industrie, aber auch viele Reisende im Personenverkehr erleben die Folgen der Mangelwirtschaft und Desorganisation täglich – und vermutlich stärker als viele verkehrspolitische Entscheider – am eigenen Leib. Die GÜTERBAHNEN erneuern ihre Forderung, dass die gegenüber 2023 bereits auf die Hälfte abgespeckten Investitionsvolumina des Bundes für Sanierung von Strecken und Stellwerken, aber auch für Elektrifizierung und den Netzausbau in Engpässen von der neuen Regierung wieder aufgestockt werden. Einzelne Korridore mit viel PR-Begleitung zu sanieren, ist nicht ausreichend und muss neben mehr Budget auch eine bessere Schieneninfrastruktur-Organisation umfassen.“
Nach dem Unfall auf der Strecke zwischen Köln und Aachen konnte die Deutsche Bahn (DB) am Freitagnachmittag mit den ersten Aufräum- und Reparaturarbeiten beginnen. Das gesamte Schadensbild können die Fachexperten erst begutachten, wenn die Unfallstelle vollständig geräumt ist. Bislang ist klar, dass die DB vier Betonmasten sowie Schwellen und Gleis auf einer Länge von mehreren hundert Metern erneuern muss.
Der Personenverkehr fällt abschnittsweise aus, der Güterverkehr wird umgeleitet. Erschwert wurde dies am Wochenende durch einen längeren Ausfall des Stellwerkes Kaldenkirchen. Somit verblieb der Grenzbahnhof Bad Bentheim als einzige Alternative.
Aufgrund der Entgleisung besteht die zwingende Notwendigkeit, den auf diesem Streckenabschnitt betroffenen EVU Kapazitäten auf den relevanten Umleitungsstrecken zur Verfügung zu stellen. Die nachfolgend benannten Streckenabschnitte verfügen ab sofort bis zur Beseitigung der Havarieschäden für den unterjährigen Gelegenheitsverkehr über keine Kapazitäten mehr.
Viersen – Kaldenkirchen Grenze (-Venlo) (VzG 2510)
Auf der Bahnstrecke zwischen Köln und Aachen ist bei Kerpen im Bahnhof Dorsfeld ein Güterzug mit einem stehenden Bauzug der Schwerbau kollidiert. Gegen 1:20 Uhr sind dabei am 22.11.2024 Waggons und die Lok (Alpha Trains 186 214) des Zuges 42506 (RGE – XBAZ) der Medway Belgium entgleist. Einige Waggons sind umgekippt. Nach Angaben der Feuerwehr sind drei Menschen verletzt worden, einer davon schwer.
Ab dem 01.12.2024 haben Kunden der DB InfraGO die Möglichkeit, Schadensersatzforderungen < 250 TEUR mittels Pauschalen geltend zu machen. In diesem Fall müssen keine forderungsbegründende Unterlagen mehr eingereicht werden. Die neue digitale Eingabemaske wird am 02.12.2024 um 12 Uhr freigeschaltet.
Die Bewertung der Schadenersatzforderungen erfolgt bisher manuell in Einzelfallbearbeitung mit langen Durchlaufzeiten. Der Anspruch der DB InfraGO ist es, künftig eine zügige Kompensation begründeter Ansprüche sicherzustellen.
Die vorgesehene freiwillige Selbstverpflichtung bietet die Möglichkeit, einen Großteil der begründeten Schadensersatzforderungen standardisiert zu bearbeiten.
Folgende Schadenscluster umfasst die freiwillige Selbstverpflichtung:
Nicht-Besetzung Stellwerke
Überziehung von Baumaßnahmen
Infrastrukturmängel
Verfristung ZvF-Endstück
Die Höhe der Pauschalen orientiert sich an einer Befragung der Bundesnetzagentur und wurde mit einer repräsentativen Auswahl an Verbands- und EVU-Vertreter auf ihre Marktakzeptanz verprobt. Die Kostensätze im Überblick:
Verkehrsartspezifische Pauschalen
Im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) führt ein Schadensfall meist zu Ausfallkilometern. Die Pauschale setzt auf bestehende Verkehrsverträge auf und berücksichtigt neben den dem EVU entgangenen Bestellerentgelten (und bei Nettoverträgen auch Fahrgeldeinnahmen) auch die eingesparten Kosten für Energie und Infrastruktur. Hieraus ergibt sich eine Pauschale i.H.v. 7,00 EUR je Ausfallkilometer.
Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienengüterverkehr (SGV) führt ein Schadensfall meist zu Mehrkilometern, da diese Verkehre oftmals (großräumig) umgeleitet werden können.
Die Pauschale im SPFV berücksichtigt Mehrkosten für Personal, Energie, laufleistungsabhängige Instandhaltung und Fahrgastrechte. Hieraus ergibt sich eine Pauschale i.H.v. 6,00 EUR je Mehrkilometer.
Die Pauschale im SGV berücksichtigt Mehrkosten für Personal, Energie und laufleistungsabhängige Instandhaltung. Hieraus ergibt sich eine Pauschale i.H.v. 5,40 EUR je Mehrkilometer.
Pauschalen bei Verfristungen des ZvF-Endstücks
Die Pauschale für die Verfristung des ZvF-Endstücks wird mit einer separaten Logik berechnet, da hier die Dauer der Verfristung entscheidend für die Kundenauswirkungen und die damit verbundene Höhe des Schadens ist.
Die Veröffentlichungsfrist des ZvF-Endstücks liegt 15 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme. Ausgehend von diesem Zeitpunkt wurde eine Staffelung anhand der Kundenauswirkungen (bspw. Erstellung Dienstpläne gem. Tarifvertrag und Betriebsrats-Beteiligungen) gewählt:
Verfristung von ≤ 4 Wochen: 1 Euro
Verfristung zwischen > 4 bis 7 Wochen: 5 Euro
Verfristung zwischen > 7 bis 12 Wochen: 10 Euro
Verfristung zwischen > 12 Wochen: 20 EUR
Die gestaffelten Pauschalsätze sind für alle Verkehrsarten gleich. Entscheidend ist das Letztdokument des ZvF-Endstücks. Ist dieses verfristet, gelten die Pauschalen für alle in der ZvF enthaltenen Zugnummern je Verkehrstag.
Schadensfälle bis 250.000 EUR können mit dem vereinfachten Verfahren beglichen werden, sofern Kunden die Pauschalen akzeptieren. Schadensfälle größer 250.000 EUR werden auch weiterhin im bekannten Verfahren (d. h. mit erforderlicher Nachweisführung) bearbeitet.
Der Einreichungsprozess für Schadensersatzforderungen erfolgt – unabhängig davon, ob die Anwendung der Pauschalsätze über die freiwillige Selbstverpflichtung genutzt wird. – Künftig in jedem Falle digitalisiert über die Funktion „Anliegen einreichen“ im DB NetzCockpit (NeCo) der DB InfraGO AG. Ab dem 01.12.2024 ist eine Übermittlung von Schadensersatzforderungen grundsätzlich nicht mehr per E-Mail oder über die Kundenberatung möglich.
Der von der DB InfraGO AG in KW 43 beantragte Förderantrag im Schienengüterverkehr wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) leicht abweichend mit 23,5 % genehmigt. Der Fördersatz gilt ab dem Fahrplanwechsel am 15.12.2024 bis zum 30.11.2025. Ab dem 01.12.2025 steigt der Fördersatz auf 42,3 %.
Dem Bescheid liegen Fördermittel in Höhe von 200 Mio. EUR zugrunde, die durch eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2024 für 2025 zugesichert sind. Durch die jetzt vorliegende Bewilligung der Mittel wäre die Förderung also auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung sichergestellt.
Die von der DB InfraGO in KW 43 beantragte Anpassung des Fördersatzes im Schienengüterverkehr auf 52,5 % in der Zeit vom 01.11.2024 bis 14.12.2024 wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigt.
Die DB InfraGO hat zudem für die neue Fahrplanperiode ab dem 15.12.2024 einen Fördersatz in Höhe von 24,1 % beantragt. Die Bewilligung dieses Antrags seitens des EBA steht derzeit noch aus.