[CH/EU] Zusammenarbeit mit ERA wird verlängert 

Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU hat sich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit in der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Parteien haben am 13.12.2024 den entsprechenden Beschluss unterschrieben, welchen der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Dezember gutgeheißen hatte. Durch gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen fällt der administrative Aufwand für die Unternehmen kleiner aus.

Seit 2019 ist die ERA in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der ebenfalls im Jahr 2019 eingeführten Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand. 

Zusammen mit der Verlängerung der Übergangslösung wurde der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU mit 16 neuen Rechtsakten aktualisiert. Damit ist anerkannt, dass die Schweiz gleichwertige Regelungen wie die EU hat. 

BAV verlängert Zusammenarbeit mit ERA

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz hat die Übergangslösung mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis Ende 2024 verlängert. Sie ermöglicht gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen für den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr. Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission, und Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV), haben am 14.12.2023 den entsprechenden Beschluss des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU unterschrieben. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss an seiner Sitzung vom 29.11.2023 gutgeheißen.

Ziel der Schweiz ist nach wie vor der Beitritt zur ERA. Aufgrund der offenen institutionellen Fragen im Verhältnis Schweiz-EU wird die Zusammenarbeit seit 2019 im Rahmen einer Übergangslösung sichergestellt.

Neben der Verlängerung der ERA-Zusammenarbeit wurden auch sechs EU-Rechtsakte in das Landverkehrsabkommen Schweiz-EU aufgenommen. Damit wird festgehalten, dass die Schweiz und die EU im jeweiligen Bereich gleichwertiges Recht haben.

UIRR-Schultze vertritt bei ERA

Ralf-Charley Schultze als Präsident der Union Internationale pour le Transport Combiné Rail-Route (UIRR) wird Güterverkehrskunden für eine weitere Amtsdauer von vier Jahren im Verwaltungsrat der European Union Agency for Railways (ERA) vertreten.

Verlängerung der Zusammenarbeit Schweiz-EU

Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz und der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Dies wurde an der Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses der Schweiz vom 03.12.2021 vereinbart. Dies bedarf nun noch der Zustimmung durch den Bundesrat und die Europäische Kommission.

Die Schweiz und die EU haben vereinbart, die Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA bis zur vollständigen Übernahme des Eisenbahnpakets im Rahmen einer Übergangslösung sicherzustellen. Diese war zunächst bis Ende 2021 befristet.