DB / EVG: Entscheidung über Schlichtung

Die Verhandlungen über eine Schlichtungsvereinbarung waren erfolgreich. DB AG und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben sich am 04.07.2023 auf ein Verfahren verständigt, wie die Schlichtung durchgeführt werden soll. Jetzt muss der Bundesvorstand der Gewerkschaft am 11.07.2023 dazu sein Votum abgeben.

  • Stimmt der Bundesvorstand zu, beginnt die Schlichtung am 17.07.2023.
  • Für die EVG schlichtet die Juristin und Politikerin Prof. Dr. Heide Pfarr, für die DB AG der Politiker Dr. Thomas de Maizere.
  • Spätestens am 31.07.2023 soll das Schlichtungsergebnis vorliegen.
  • Für die Dauer der Schlichtung wurde Vertraulichkeit vereinbart.
  • Während der Schlichtung wird es keine Streiks geben, damit die Schlichterin und der Schlichter ihre Arbeit unbeeinflusst und unabhängig erledigen können.

Liegt das Ergebnis der Schlichtung vor, startet im August die Urabstimmung. Um während der Urlaubszeit möglichst vielen die Teilnahme zu ermöglichen, wird die Urabstimmung voraussichtlich vier Wochen dauern. Je nach Ergebnis liegt dann ein Abschluss vor oder die EVG geht in den unbefristeten Arbeitskampf.

DB schlägt EVG Schlichtung vor

Die Deutsche Bahn (DB) hat der EVG am 28.06.2023 eine Schlichtung vorgeschlagen. Damit soll der Tarifkonflikt ohne weitere Streiks in der Ferienzeit beigelegt werden. Eine Lösung am Tisch ist DB-Einschätzung im Sinne der Mitarbeitenden und der Fahrgäste. Ende der vergangenen Woche zeigte sich die EVG laut Medienberichten offen für eine Schlichtung.

EVG: Urabstimmung

Der Bundesvorstand der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) teilt die Einschätzung der Zentralen Tarifkommission, die Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn für gescheitert zu erklären. Einen entsprechenden Beschluss fasste das nach dem Gewerkschaftstag höchste Gremium am Vormittag des 22.06.2023 in Berlin einstimmig. „Wir werden jetzt in die Vorbereitung der Urabstimmung gehen, mit allen damit verbundenen Folgen. Unbefristete Streiks werden dadurch möglich.“, so der EVG-Vorsitzende Martin Burkert.

EVG: Tarifverhandlungen gescheitert

Die Zentrale Tarifkommission der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat am Mittwochabend (21.06.2023) die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn nach langer und sehr intensiver Diskussion für gescheitert erklärt.

„Vor dem Hintergrund der seinerzeit in Fulda beschlossenen Forderungen wurde insbesondere die Laufzeit von 27 Monaten als deutlich zu lang sowie die angebotene Lohnerhöhung als zu niedrig und zu spät bewertet. Der Bundesvorstand der EVG wird morgen in Berlin das weitere Fortgehen beschließen“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch.

Wieder Holzverladung in Kalenborn

Im Bahnhof Kalenborn wird wieder Holz von der Straße auf die Schiene verladen. Der Streckeneigentümer und -betreiber Eifelbahn Verkehrsgesellschaft (EVG) wickelt die Verkehre mit ihren Steilstreckenloks ab. Die Waggons werden im Einzelwagenverkehr mit DB Cargo zu den Kunden befördert. Die Abwicklung von Ganzzügen ist ebenfalls möglich.

Gütertransporte sind auf der 57 Promille steilen und knapp neun km langen „Kasbachtalbahn“ Linz (Rhein) – Kalenborn eher selten – sie dient vor allem dem touristischen Personenverkehr.

Holzzug bei der Beladung in Kalenborn. Foto: EVG

DB: EVG lehnt Angebot pauschal ab

Die pauschale Ablehnung des dritten, nochmal stark verbesserten DB-Angebots durch die EVG sei „nicht nachvollziehbar“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler. „Die Gewerkschaft zeigt kein Entgegenkommen und macht keine Lösungsvorschläge. Sie beharrt einfach stur auf ihren Ausgangsforderungen. Ständiges Nachlegen der DB führt am Ende zu einem Tarifabschluss auf Pump und zu einer Belastung der Steuerzahler.“ Die DB erteilte weiteren Verhandlungen mit der EVG zunächst eine Absage.

Auf dem Tisch lagen inzwischen bis zu 12 Prozent Lohnerhöhung und 2.850 Euro Inflationsausgleich. Die DB hat außerdem Zugeständnisse gemacht bei Laufzeit und Zeitpunkt der Tabellenerhöhung.

DB kritisiert EVG-Streikplanung

Zum längsten Warnstreik der DB-Geschichte, den die EVG heute angekündigt hat, sagt Personalvorstand Martin Seiler: „Dieser irrsinnige Streik ist völlig grundlos und restlos überzogen. Denn eine Lösung ist möglich. Statt Kompromisse zu suchen, will die EVG unglaubliche 50 Stunden das Land lahmlegen. Das ist quasi ein Vollstreik ohne Urabstimmung. Millionen Reisende kommen nicht dahin, wo sie hinwollen, zur Schule, zur Arbeit, zu ihren Lieben.“

Erst am Dienstag war die DB nach eigener Aussage nochmal einen Schritt auf die EVG zugegangen und hat die zentrale Forderung der Gewerkschaft zum Mindestlohn erfüllt. Mitnichten habe die DB, wie die EVG behauptet, hier einen Deckel von 13 Euro vorgeschlagen; allein das vorliegende Angebot beläuft sich auf 13,20 Euro. Auf dem Tisch liegen außerdem bereits 10 Prozent Lohnerhöhung sowie die volle Inflationsausgleichsprämie.

Seiler: „Es geht der Führung der EVG anscheinend nicht um ein angemessenes und verantwortungsvolles Ergebnis für die Mitarbeitenden, sondern um den Machtkampf der Gewerkschaften.“ Die DB fordert die EVG auf, umgehend zu verhandeln.

Warnstreik der EVG angekündigt

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ruft ihre Mitglieder zu einem weiteren Arbeitskampf auf. Dieser soll vom Sonntag (14.05.2022) 22:00 Uhr bis Dienstag, (16.05.2023) 24:00 Uhr anhalten.  Mit Ausnahme der Unternehmen, in denen laut EVG-Auskunft bereits wesentliche Fortschritte in den Verhandlungen erzielt werden konnten, werden alle übrigen der insgesamt rund 50 Eisenbahn- und Verkehrsunternehmen betroffen sein.

Es ist bereits der dritte Warnstreik in Deutschland in Folge. Vor allem im Cargo-Bereich wird der lange Ausstand nach EVG-Einschätzung spürbare Folgen und damit auch wirtschaftliche Auswirkungen haben.

DB-Tarifvertrag: EVG fordert Nachbesserungen

Die EVG hält im aktuellen Tarifstreit das Angebot der DB für nicht verhandlungsfähig. Dazu erklärte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch:

„Die DB AB hat eine nachhaltige Lohnerhöhung angekündigt. In der von uns geforderten Laufzeit ist keine Tabellenerhöhung vorgesehen. Das, was uns jetzt vorgelegt wurde, ist aus Sicht unserer Tarifkommission nicht verhandlungsfähig. Wir fordern den Arbeitgeber zu deutlichen Nachbesserungen auf, die wir im Laufe des Tages erwarten.

Weiterhin fehlt zur Entlastung der unter Lohngruppen eine Mindestkomponente. Die erste angebotene Entgeltsteigerung in Höhe von 5 % Mitte 2024 bedeutet beispielsweise für die Stewards Bordgastronomie lediglich 120 Euro Lohnsteigerung. Für viele Mitarbeitende im Dienstleistungsbereich liegt der Betrag sogar noch darunter. Eine 27-monatige Laufzeit ist für uns zudem inakzeptabel.

Nicht gelöst ist auch die Frage des Mindestlohns: Weiterhin sollen alle Lohnerhöhungen mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro verrechnet werden, sodass am Ende für die untersten Lohngruppen überhaupt keine Lohnerhöhung mehr übrigbleibt. Damit ist eine Grundbedingung zum Eintritt in Tarifverhandlungen weiterhin nicht erfüllt. Hinzu kommt, dass die DB AG immer noch darauf beharrt, bei den Busgesellschaften regional unterschiedliche und damit deutlich niedrigere Tarifabschlüsse erzielen zu wollen. Das lehnen wir ab. Unsere Forderungen gelten für alle Unternehmen, mit denen wir verhandeln“.

DB Netz rüstet sich für Warnstreik

DB Netz gab anlässlich des bevorstehenden Warnstreiks der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) am 21.04.2023 von 03:00 Uhr bis 11:00 Uhr folgende Regelungen mit:

  • Die DB Netz beabsichtigt derzeit nicht, den Betrieb präventiv bundesweit einzustellen.
  • Für den oben genannten Zeitraum können keine Anmeldungen für Trassen im Gelegenheitsverkehr angenommen werden. Sollte es die betriebliche Lage zulassen, will DB Netz diese Regelung für den Gelegenheitsverkehr früher aufheben, insbesondere um für betriebliche Sonderfälle sowie die Betriebsfortführung im Zeitraum nach dem Streik gut vorbereitet zu sein.
  • Für verkehrende Zugfahrten wird nur die tatsächlich gefahrene Leistung abgerechnet.
  • Für nicht verkehrende Zugfahrten werden keine Trassen- und Stornierungsentgelte erhoben, unabhängig vom Verursacher. Ein Auslegen von Trassen im Trassenportal (TPN-Typ 17) ist nicht nötig. Der Verzicht des Auslegens erleichtert u.a. auch den Wiederanlauf.
  • Zugfahrten, die durch den Streikzeitraum tangiert werden, können ab dem 19.04.2023 storniert werden. In diesem Fall entfällt für den 21.04.2023 ganztags das Stornierungsentgelt.
  • Für Stornierungen von Zugfahrten, die bereits vor der Ankündigung des Warnstreiks am 19.04.2023 erfolgt sind, gilt der Regelprozess; das Stornierungsentgelt wird in diesem Fall erhoben.
  • Für 20-Stunden-Züge gilt der Standardprozess.
  • Das Anreizsystem und die Entgeltminderung werden am 21.04.2023 ganztags ausgesetzt.
  • Alle Einzelnutzungsverträge für Kapazitäten in Serviceeinrichtung (ENV-SE) werden nicht bepreist bzw. erhalten Gutschriften.

Die Abrechnung eines Streiktags erfordert nach Aussage von DB Netz einigen manuellen Aufwand. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, die Trassen- und Stornierungsentgelte korrekt in der Faktura des laufenden Monats abzubilden, erfolgt im Folgemonat in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine Korrektur.