[DE] TraFög: Neuer Fördersatz ab März

Wie bereits kommuniziert, hat die DB InfraGO aufgrund einer höher ausgefallenen als prognostizierten Betriebsleistung im November 2024 zu viele Trassenpreisfördermittel für den SGV ausgeschüttet. Der korrigierte Fördersatz für den November 2024 beträgt 50,5 % statt der zuvor ausgeschütteten 52,5 %. Die Abweichung gegenüber dem bislang kommunizierten Fördersatz ergibt sich aufgrund von Trassenkorrekturen.

Zudem hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bekanntgegeben, dass für das Haushaltsjahr 2025 zusätzliche 75 Mio. EUR für die Trassenpreisförderung im SGV bereitgestellt werden können. Basierend auf den nun 275 Mio. EUR zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, hat die DB InfraGO eine Fördersatzerhöhung von derzeit 23,5 % auf 32,5 % ab 01.03.2025 beim EBA beantragt. Die Anpassungen des Fördersatzes sind vorbehaltlich des positiven Bescheids durch das EBA, welcher zeitnah erwartet wird.

[DE] Fördermittel für WVG-Gruppe

Am 17.02.2025 haben zwei Unternehmen der WVG-Gruppe Förderbescheide für Infrastruktursanierungen aus den Händen von NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes NRW entgegengenommen:

  • 568.496,40 EUR für die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE)
  • 191.748,00 EUR für die Regionalverkehr Münsterland (RVM)
Foto: MUNV / Bowinkelmann

[DE] Brandenburg überarbeitet Förderrichtlinie

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung hat die „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur Förderung der Schienengüterinfrastruktur (Rili SGV-Invest)“ überarbeitet. Die Richtlinie wird im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 8 vom 19.02.2025 veröffentlicht und tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie beinhaltet folgende Neuerungen:

  • Bürokratieabbau – Anhebung der Wertgrenze der baufachlichen Prüfung von einer Millionen Euro auf 1,5 Millionen Euro
  • Aktualisierung der Rechtsgrundlagen
  • Aktualisierung bezüglich des Standes der Technik
  • Vereinheitlichung von Zweckbindungsfristen bei Bundes- und Landesförderung

Die Förderrichtlinie hat eine Gültigkeitsdauer bis zum 31.12.2028. Sie hat zum Ziel, den intermodalen Gütertransport im Land Brandenburg zu stärken. Gefördert werden die Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs sowie die Erarbeitung von Konzepten oder Projekten zur Beseitigung von Engpässen und zur Verzahnung der Verkehrsträger:

  • Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
  • Was wird gefördert? Eisenbahninvestitionen, zum Beispiel Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur und Anlagen des Eisenbahngüterverkehrs oder des Kombinierten Verkehrs Konzepte/ Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung und Verzahnung der Verkehrsträger sowie für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur für Güterverkehr und Logistik.
  • Was wird nicht gefördert? Passiver Schallschutz Kostenanteile, die nicht dem Güterverkehr zugeordnet werden können die Unterhaltung von Anlage.

    [DE] Fördermittel für RDC-Infrastruktur

    Am 17.02.2025 übergab Verkehrsminister Oliver Krischer vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 359.225,60 EUR an Henrik Wilkening als Geschäftsführer der RDC Deutsdchland-Tochter Teutoburger Wald Eisenbahn. Die Mittel fließen in den Erhalt und die Verbesserung der Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr.

    Foto: MUNV / Bowinkelmann

    [DE] Förderung für Sanierung der Primstalbahn

    Ein Abschnitt der Primstalbahn wird mit Fördermitteln des Saarlandes saniert, um ein Abwandern von Verkehren auf die Straße zu verhindern. Die Arbeiten begannen im August 2023 und sollen bis März 2025 fertiggestellt sein. Auf der ca. 18 Kilometer langen Gesamtstrecke sind aktuell noch rund 1,8 Kilometer Schienen zu wechseln. 2.000 Holzschwellen sind mittlerweile durch Betonschwellen ersetzt worden. Auch die Brückenbalken der Theelbrücke wurden erneuert.

    Vom Land wurde eine Förderung aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative in Höhe von 1,8 Mio. EUR bewilligt. Von den restlichen Investitionen übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) rund 1,9 Mio. EUR und die Firma Meiser als Nutzer der Verbindung 1,5 Mio. EUR.

    2004 drohte ein Stilllegungsverfahren der Primstalstrecke, das durch die abschnittsweise Pachtung durch die Firma Meiser abgewendet werden konnte. Als EIU agiert die RST Rangier-, Service- und Transportgesellschaft, die Durchführung der Gütertransporte zwischen Dillingen nach Schmelz-Limbach erfolgen durch DB Cargo.

    Die Firma Meiser wurde 1956 gegründet und bezog im Jahr 2024 über die Strecke ca. 120.000 Tonnen Stahl, der über die Schiene oder das Binnenschiff nach Dillingen kommt und dann weiter nach Schmelz-Limbach transportiert wird. Des Weiteren wird auch Walzdraht aus den Walzwerken in Saarbrücken-Burbach und Neunkirchen über die Primstalstrecke geliefert.

    [FR] Fördermittel für Kombinierte Verkehre

    Das Ministerium für Raumordnung und Dezentralisierung (Ministère de l’aménagement du territoire et de la décentralisation , MATD), Generaldirektion für Infrastruktur, Verkehr und Mobilität (Direction générale des infrastructures, des transports et des mobilités, DGITM), Direktion für Schienen- und Flussverkehr und Häfen (Direction des transports ferroviaires et fluviaux et des ports, DTFFP), Unterdirektion für Eisenbahnverkehr (Sous-direction des services ferroviaires, SF) hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorinformation über Fördermittel für den Betrieb von regelmäßigen kombinierten Güterverkehrsdiensten als Alternative zum reinen Straßengüterverkehr veröffentlicht (90766-2025).

    Die französische Regierung hat zur Unterstützung der Entwicklung des kombinierten Verkehrs der Europäischen Kommission ein Beihilfesystem für den Betrieb von regelmäßigen kombinierten Güterverkehrsdiensten als Alternative zum reinen Straßengüterverkehr für den Zeitraum 2024-2028 vorgelegt, das sie am 07.06.2024 genehmigt hat. Gegenstand dieser Aufforderung zur Interessenbekundung ist die Erfassung der Betreiber des kombinierten Verkehrs, die im Rahmen dieser Beihilferegelung für die im Jahr 2024 von ihnen betriebenen Dienste Subventionen für die durchgeführten Verkehre erhalten möchten.

    Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 7. April 2025 vorliegen.

    [DE] DB Cargo erhielt 60 % aus Einzelwagenförderung

    DB Cargo hatte im Fahrplanjahr 2024 bei der Einzelwagenförderung einen Anteil von 180 Mio. EUR von insgesamt 300 Mio. EUR (rund 60 %) am Förderbudget.

    • Fördergegenstand nach der Förderlinie 1 sind Bedienungen im Inland, wo DB Cargo mit 40 Mio. EUR von 90 Mio. EUR rund 44 % bewilligt bekam.
    • Fördergegenstand nach der Förderlinie 2 sind Bündelungsverkehre sowie Direktverkehre bis zu 300 km, wo DB Cargo mit 139 Mio. EUR von 210 Mio. EUR rund 66 % bekam.

    Das ist deutlich weniger als der Marktanteil von rund 90 %, den DB Cargo gemessen an der Verkehrsleistung auf dem deutschen Netz am Einzelwagenverkehr hat.

    Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der Betriebskosten im Einzelwagenverkehr (BK-EWV) vom 21.05.2024. Um die Verkehrsleistung im Einzelwagenverkehr (EWV) zu halten und bestmöglich eine Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene zu erreichen, fördert der Bund eine anteilige Förderung der Betriebskosten für Schienengüterverkehrsleistungen im EWV ohne Infrastrukturnutzungskosten. Die Finanzierung erfolgt mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Bedienungen als Festbetrag sowie für Anschlussfahrten anteilig im Wege der Projektförderung.

    [AT] Förderprogramm „SGV-Plus“ gestartet

    Der Call für das Förderprogramm „SGV-Plus“ ist seit 08.01.2025 geöffnet!. EVU haben bis zum 18. Februar die Möglichkeit, ihre Anträge für die Schienengüterverkehrsförderung und die Wegeentgeltförderung bei der SCHIG als Abwicklungsstelle für das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie einzureichen.

    www.schig.com/foerderungsprogramm-sgv-plus

    [PL] Ausrüstung von Ladestellen mit Kopframpen

    Für bessere Möglichkeiten zur effizienten Be- und Entladung von Gütern auf die Schiene wurden 2024 an sieben Bahnhöfen (Stargard, Szczecin Podjuchy, Kowalewo Pomorskie, Gniewkowo, Opole Groszowice, Brzeg und Sochaczew) die Ladestellen umgebaut. An diesen Bahnhöfen wurden die bisher ausschließlichen Seitenrampen zu Kopframpen umgebaut, die Gleise bis zu den Rampen und die Beleuchtung modernisiert.

    Die Arbeiten im Wert von fast 39 Mio. PLN (9,2 Mio. EUR) wurden aus dem Staatshaushalt und aus EU-Mitteln aus der Fazilität „Connecting Europe“ finanziert. Ziel ist die Verbesserung der Verfügbarkeit der Schienengüterverkehrsinfrastruktur für die Zwecke der Streitkräfte sowie für die zivile Nutzung. Neben militärischer Ausrüstung können über die Rampen auch Güter und Materialien wie Zuschlagstoffe, Holz, Kohle oder Baumaterialien be- und entladen werden.

    Das Projekt „Arbeiten an Ladestellen im TEN-V-Netz“ sieht die Rekonstruktion von Ladestellen an insgesamt dreizehn Stationen in den Jahren 2024 – 2026 vor, 2025 folgen Nasielsk, Oława, Brzezinka Średzka und Bierzwnik, und im Jahr 2026 ist der Umbau der Ladestellen an den Bahnhöfen Breslau Wrocław Pracze und Wrocław Kuźniki geplant.

    In den Jahren 2017 – 2022 wurden bereits ähnliche Investitionen im Zusammenhang mit dem Umbau und Bau von 31 Ladestellen abgeschlossen. Der Wert der damals aus Haushaltsmitteln finanzierten Arbeiten belief sich auf 51,5 Mio. PLN (12 Mio. EUR).

    [DE] Trassenpreise: Nachzahlung für November

    Aufgrund einer gegenüber der Prognose wesentlich positiveren Entwicklung der Betriebsleistung auf dem Netz der DB InfraGO wurden im November 2024 mehr Fördermittel bei der Trassenabrechnung berücksichtigt, als zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund müssen die Beträge in 2025 korrigiert werden.

    Auf Basis der prognostizierten Betriebsleistung für die Förderperiode wird durch die DB InfraGO der Fördersatz, um den die monatliche Trassenrechnung reduziert wird, berechnet. In der Novemberrechnung wird die letzte Tranche der Fördermittel, die für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehen, ausgeschüttet. Bei einem zu niedrigen Fördersatz können die verfügbaren Mittel nicht vollständig ausgeschöpft werden. Bei einem zu hohen Fördersatz können die Mittel nicht für die gesamte Betriebsleistung verwendet werden. Der zweite Fall ist nun erstmalig eingetreten und führt dazu, dass die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht ausreichen, um den Anteil der Förderung, der in den Trassenabrechnungen ausgewiesen wurde, zu decken.

    Die DB InfraGO hatte zunächst vorgesehen, den höheren Mittelbedarf über das für 2025 vorgesehene Budget zu decken. Entsprechend den Vorgaben der Haushaltsführung sind jedoch die Regelungen der Förderrichtlinie anzuwenden und somit ist der Fördersatz rückwirkend zu reduzieren. Der Fördersatz liegt demnach für November voraussichtlich bei 49,6 % statt bei 52,5 %. Die Reduzierung des Fördersatzes wird im ersten Quartal des Jahres 2025 im Rahmen der regulären Monatsrechnung umgesetzt. Dies führt dazu, dass die zu hohe Ausschüttung zurückerstattet werden muss.