NRW fördert mit 1,75 Mio. EUR

Die Landesregierung fördert die Sanierung der Schieneninfrastruktur von nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) mit rund 1,75 Millionen Euro. Das Verkehrsministerium hat insgesamt drei Förderbescheide an Eisenbahninfrastrukturunternehmen übergeben. Das Geld kommt aus dem Programm des Landes zur Erhaltung und Verbesserung von Schieneninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr.

1.007.594 Euro erhält die Lappwaldbahn Service-GmbH (LWS) unter anderem für die Erneuerung von Gleisanlagen im Bahnhof Lienen und den Ausbau von vier Bahnübergängen im Streckennetz der Lappwaldbahn.

Die Mindener Kreisbahnen GmbH (mkb) erhält einen Förderbescheid in Höhe von 414.931,60 Euro für die Erneuerung von Gleisanlagen unter anderem auf der Mittellandkanalbrücke und im Bahnhof Minden.

Für die Sanierung von Schienenstrecken zwischen Niederkassel und Lülsdorf erhält die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft mbH (RSVG) einen Förderbescheid in Höhe von 332.866,68 Euro.

Für den Förderzeitraum 2018 bis 2021 konnten bereits über 80 Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt rund 16 Millionen Euro allein aus Landesmitteln bezuschusst werden.

Corona-Hilfe für SBB Cargo

Mit dem vom Parlament in der Herbstsession beschlossenen Gesetz zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Corona-Krise kann der Bund unter anderem Beiträge an Eisenbahnverkehrsunternehmen im Schienengüterverkehr entrichten. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz und SBB Cargo haben sich nun über die konkreten Grundsätze geeinigt, welche die Ausrichtung eines finanziellen Beitrags an SBB Cargo regeln. Dazu haben sie eine Absichtserklärung unterzeichnet.

Anrechenbar sind gemäß der Absichtserklärung Kosten aufgrund des Rückgangs des Transportvolumens sowie pandemiebedingte Mehrkosten, etwa für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel, oder für die Neuplanung des Angebots. SBB Cargo weist gemäß heutigem Stand eine covid-bedingte finanzielle Lücke von bis zu 35 Millionen Franken aus. In einem nächsten Schritt wird SBB Cargo ein definitives Gesuch einreichen. Das BAV wird dieses prüfen und entscheiden, ob sämtliche ungedeckten Kosten vollumfänglich anerkannt werden. Es legt dann die Höhe der finanziellen Unterstützung fest. Außerdem braucht es noch die definitive Mittelfreigabe in der Wintersession durch die Eidgenössischen Räte. Die Frist zur Einreichung allfälliger weiterer Gesuche für betroffene Unternehmen im Schienengüterverkehr läuft bis im Frühjahr 2021.

Bundesrat und Parlament erwarten, dass die Bahnunternehmen die bestehenden Angebote 2021 weiterführen und auf generelle Preiserhöhungen verzichten. SBB Cargo wird daher die im System-Wagenladungsverkehr angebotenen Bedienpunkte 2021 unverändert anbieten. Ausnahmen sind Angebotsanpassungen im Einvernehmen mit den Kunden. Die Kundenlösungen außerhalb des System-Wagenladungsverkehrs sind kundenspezifisch und werden nicht als systemrelevantes, reguläres Angebot von SBB Cargo eingestuft. Dementsprechend kann SBB Cargo die Kundenlösungen gemäß den mit Kunden, Vertretern der Politik und den Verbänden definierten Prozessen anpassen.

SBB Cargo verzichtet überdies 2021 auf generelle Preisanpassungen. Damit erhalten die Kunden von SBB Cargo in der aktuell konjunkturell anspruchsvollen Situation Planungssicherheit.

Zuschuss für Gleissanierung in Bernburg

Das Land Sachsen-​Anhalt fördert die Sanierung von Gleisanlagen und Weichen bei K +S in Bernburg mit rund 275.000 EUR. Zusammen mit der Förderung vom Land gibt K + S insgesamt rund 550.000 EUR für die nun geplanten Sanierungsvorhaben aus. Damit werde sichergestellt, dass auch künftig knapp die Hälfte der in Bernburg produzier​ten, überwiegend für die Lebensmittelindustrie und die Landwirtschaft bestimmten Produkte per Bahn ausgeliefert werden könne.

Bei K + S in Bernburg wurden im vorigen Jahr mehr als 2,2 Mio. t Fertigprodukt hergestellt. Rund 45 Prozent davon wurden per Bahn verladen. Dazu verkehren in der Woche mehrere Regelzüge. Jährlich verlassen durch​schnittlich 16.550 Schüttgutwaggons das Werk. Es ist geplant, die Produktions-menge am Standort weiter zu erhöhen (auf rund 2,5 Mio. t). Bereits in zwei Jahren sollen jährlich knapp 19.000 Waggons über die vorhandenen Gleisanlagen abgewickelt werden.

Bund förderte nur 19 Gleisanschlüsse

In den Jahren 2019 und 2020 erhielten bundesweit nur sieben Unternehmen einen neuen Gleisanschluss ans Schienennetz, drei haben einen bereits bestehenden reaktiviert und neun weitere haben ihren Anschluss erweitert. Im Jahr 2019 lag die Fördersumme bei 6,7 Millionen Euro, 2020 bei 3,1 Millionen Euro.

Wenn Firmen trotz staatlicher Förderung nicht Schlange stünden, laufe etwas falsch, kritisierte Sven-Christian Kindler, der haushaltspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag. Ein bürokratischer Hürdenlauf schrecke kleine und mittlere Betriebe ab. Kindler forderte Verkehrsminister Andreas Scheuer auf, die Förderung zu vereinfachen und auszuweiten. Vorbilder seien Österreich und die Schweiz, wo neue Gleisanschlüsse unbürokratisch gefördert würden.

BNetzA unterstützt bei Anlagenpreisförderung

Die Bundesnetzagentur hat am 13.11.2020 Hinweise zur Anpassung der Nutzungsbedingungen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) veröffentlicht. Betreiber von Serviceeinrichtungen können so die Förderung des Einzelwagenverkehrs im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 ermöglichen.

Am 13.11.2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einer Richtlinie zur Anlagenpreisförderung im Einzelwagenverkehr die Ausschüttung von jährlich 40 Mio. EUR Fördergeldern über einen Zeitraum von fünf Jahren geregelt. Ziel der Förderung ist eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene. Gefördert werden Eisenbahnverkehrsunternehmen, die Zugbildungsgleise für den Einzelwagenverkehr nutzen. Anträge können beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden.

Förderung der Entgelte in Serviceeinrichtungen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat ein neues Förderprogramm für den Schienengüterverkehr aufgelegt, die Richtlinie über eine anteilige Finanzierung der Entgelte in Serviceeinrichtungen des Schienengüterverkehrs (SGV) mit dem Schwerpunkt Einzelwagenverkehr (APF). Diese Richtlinie setzt die im Masterplan Schienengüterverkehr vorgesehene Förderung des SGV über eine anteilige Finanzierung der Entgelte der Serviceeinrichtungen um. Finanziert wird die Förderung aus Haushaltsmitteln des Bundes.

Die Förderung zielt darauf ab, den umwelt- und klimafreundlichen Schienengüterverkehr zu stärken. Sie soll einen Anreiz setzen, den SGV gegenüber dem Güter- und Warentransport auf der Straße wettbewerbsfähiger zu machen und als Beitrag zum Klimaschutzprogramm 2030 das Verkehrsaufkommen insbesondere im Einzelwagenverkehr in Deutschland zu stabilisieren oder zu steigern.

Nach der Förderrichtlinie gewährt der Bund eine anteilige Förderung der Netto-Beträge der von den Betreibern von Serviceeinrichtungen des SGV in Rechnung gestellten Entgelte für die Nutzung der Serviceeinrichtungen insbesondere im Einzelwagenverkehr.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Bewilligungsbehörde bestimmt und nach der Richtlinie ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Auf seiner Website stellt das EBA die Ausführungsbestimmungen zur Förderrichtlinie nebst Anlagen zur Verfügung.

EEB kann in Werlte bauen

Nach dem Zuwendungsbescheid für das Umfahrungsgleis in Sögel ist nun auch der Zuwendungsbescheid für die Stadt Werlte eingetroffen. Damit kann das Gesamtkonzept für die Bahnstrecke über den Hümmling nun vollständig umgesetzt werden. Mit dem Zuwendungsbescheid der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) Niedersachsen in Höhe von rund 2,3 Mio. EUR sollen das Verladegleis und die Verladestraße in der Stadt Werlte entstehen. Das Umfahrungsgleis mit gut 500 m Länge und einer parallel geführten Ladestraße wird westlich vom Bahnhof in Werlte entstehen. Mit den Planungsarbeiten soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Die voraussichtliche Fertigstellung ist in 2021 vorgesehen.

Das Gesamtvolumen dieser Maßnahme beläuft sich auf rund 3,1 Mio. EUR. Der Eigenanteil in Höhe von knapp 0,8 Mio. EUR (25 %) wird jeweils durch den Landkreis Emsland und die Stadt Werlte zu gleichen Teilen bereitgestellt. Bauträger ist die Emsländische Eisenbahn (EEB), die die Infrastruktur betreibt.

Bereits im Juli war der Zuwendungsbescheid der LNVG für die Verladeanlage in Sögel eingetroffen. Die ersten Planungen sind bereits abgeschlossen. Bauleistungen werden zurzeit ausgeschrieben.

Im Dezember 2013 hatte der emsländische Kreistag beschlossen, die gesamte Strecke von Lathen nach Werlte zu ertüchtigen. Im Oktober 2015 war das rund 16 km lange Teilstück von Lathen nach Sögel nach seiner Komplettsanierung freigegeben worden. Rund 4,9 Mio. Euro hatte die Maßnahme gekostet, die von Bund und Land gefördert worden war. Etwa 4,57 Mio. Euro investierten Bund, Land und EEB in die Teilstrecke Sögel – Werlte. Seit Oktober 2017 ist der komplette Streckenabschnitt Lathen – Sögel – Werlte freigegeben.

Die EEB betreibt als hundertprozentige Tochter des Landkreises Emsland ein rund 110 km langes Streckennetz in den Landkreisen Emsland, Cloppenburg und Ammerland.

Land fördert Gleissanierung in Bitterfeld

Das Land Sachsen-​Anhalt stellt 300.000 EUR im Rahmen der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Stärkung des regionalen Schienengüterverkehrs in Sachsen-Anhalt“ für die Sanierung weiterer Gleisanlagen im Chemiepark Bitterfeld-​Wolfen bereit. Empfänger ist die Regionalbahn Bitterfeld Berlin (RBB) GmbH.

Bereits in der Vergangenheit sind im Chemiepark zahlreiche Investitionen in Gleisanlagen, Weichen und Abstellanlagen, aber auch in die Leit- und Sicherungstechnik mit finanzieller Unterstützung des Landes getätigt worden. Sämtliche Transportleistungen auf der Schiene werden im Chemiepark von der RBB erbracht. An deren öffentliche Eisenbahninfrastruktur sind derzeit 14 verladende Unternehmen angeschlossen. Im Chemiepark sind 2019 insgesamt 920.000 t Güter (z.B . Glas und Biokraftstoffe) auf der Schiene transportiert worden.

Neufassung der Förderrichtlinie laTPS in Kraft

Am 16.10.2020 ist die neugefasste Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Förderung von Maßnahmen der Lärmminderung an Bestandsgüterwagen im Rahmen der Einführung eines lärmabhängigen Trassenpreissystems auf Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (Förderrichtlinie laTPS vom 04.05.2020) in Kraft getreten.

Im Unterschied zur gleichnamigen Förderrichtlinie vom 17.10.2013, welche zugleich außer Kraft getreten ist, wird nunmehr den Wagenhaltern die Möglichkeit eingeräumt, die in der Netzfahrplanperiode 2019 / 2020 nicht erbrachte Laufleistung ganz oder teilweise aufzufangen. Die Frist, in der die Zuwendung beantragt werden kann, wurde entsprechend auf den 31.10.2021 verlängert (bisher: 30.04.2021). Dies gilt nur für Güterwagen, welche bis Ende der Netzfahrplanperiode 2019/2020 (Stichtag: 12.12.2020) umgerüstet wurden. Weitere Bedingung sind Zuwendungssachverhalte, die seit Beginn der Netzfahrplanperiode 2019 / 2020 (Stichtag: 15.12.2019) bis zum 30.06.2021 begründet wurden, d. h. die Laufleistung der umgerüsteten Güterwagen auf den Bundesschienenwegen muss in diesem Zeitraum erbracht und nachgewiesen werden.

Fels-Werke sanieren landesgefördert

Das Land Sachsen-​Anhalt stellt rund 458.000 EUR Fördermittel für die Sanierung der Anschlussbahnen der Fels-​Werke GmbH bereit. Mit finanzieller Unterstützung des Landes ist die Rübelandbahn im Harz in den zurückliegenden Jahren bereits komplett saniert worden. Nun werden die Anschlussgleise entsprechend ertüchtigt.

Die Fels-​Werke GmbH betreiben in Sachsen-​Anhalt drei Anschlussbahnen (Rübeland, Kaltes Tal und Hornberg) sowie das öffentliche Eisenbahninfrastrukturunternehmen Fels Netz. Über das umfangreiche Gleisnetz werden jährlich gut 1,7 Millionen Tonnen Kalk- und Kalksteinprodukte per Bahn abgefahren.

„Durch die gemeinsame Investition von damit fast einer Million Euro wird die zuverlässige Versorgung von Schlüsselindustrien auch in Zukunft sichergestellt. Darüber hinaus trägt die Förderung dazu bei, dass mehr als 60 Prozent unserer Mengen auch weiterhin umweltfreundlich auf der Schiene transportiert und die Straßen entlastet werden“, erklärte Dr. Burkhard Naffin (CEO, Fels).

Als zweitgrößter Hersteller von Kalksteinprodukten in Deutschland (rund fünf Millionen Tonnen Kalk und Kalkstein) betreiben die Fels-​Werke in Sachsen-​Anhalt drei Kalkwerke (Rübeland, Kaltes Tal und Hornberg).