Land Salzburg fördert Güterverkehr

Das Land Salzburg verlängert die Förderung von Anschlussbahnen um ein weiteres Jahr. Gefördert wird dabei nicht nur pro Waggon sondern auch für Reaktivierung, Modernisierung und Errichtung von Anschlussbahnen gibt es Unterstützung. Insgesamt stellt das Land Salzburg rund zwei Millionen Euro über die gesamte Förderperiode zur Verfügung.

Derzeit sind im Land Salzburg 30 Anschlussbahnen in Verwendung. 24 von 28 Betreibern haben 2020 um Einzelwagenförderung angesucht. Das Land steuerte dazu insgesamt 490.000 Euro für 15.657 Waggons bei. Zur Modernisierung von Anschlussbahnen wurden im vergangenen Jahr 410.000 Euro an Förderung ausbezahlt. Für 2021 gibt es bisher 19 Ansuchen, davon vier Anträge zur Modernisierung, bei einem Betrieb geht es um die Reaktivierung einer bestehenden Anschlussbahn.

Beihilfen für Ungarns Einzelwagenverkehr

Die Ungarische Regierung kann in den nächsten fünf Jahren fast 30 Milliarden Forint ausgeben, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs zu stärken.

Seit Anfang Juni 2021 liegt die Genehmigung der Europäischen Kommission vor, so dass die Betreiber des Sektors einen nicht rückzahlbaren Beitrag für die Bereitstellung des Einzelwagenverkehrs beantragen können. Nach einem früheren Regierungsbeschluss sollen dafür 3,7 Mrd. HUF in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 und 6,4 Mrd. HUF pro Jahr zwischen 2022 und 2025 zur Verfügung stehen. Nach internationalen Beispielen soll der staatliche Beitrag das Segment stabilisieren und den Betrieb berechenbar machen, so dass im Laufe der Zeit immer mehr private Eisenbahnunternehmen ihre Leistungen anbieten können.

Mehr als 700 Firmen, darunter staatliche und strategisch wichtige Unternehmen (z. B. Pharma, Chemie, Energie, Forstwirtschaft) sowie viele kleine und mittelständische Unternehmen, nutzen den Einzelwagenverkehr in Ungarn. Die Erbringung rechnet sich rein marktwirtschaftlich nicht und hat im vergangenen Zeitraum jährliche Betriebsverluste von rund 6 Mrd. HUF verursacht. Die Kohlendioxid-Emissionen des Sektors pro Einheit der Transportleistung betragen jedoch nur ein Siebtel derjenigen des Straßenverkehrs. Das Ministerium für Innovation und Technologie erwartet, dass durch die staatliche Beihilfe mehr Güter auf der Schiene transportiert werden können. In den kommenden Monaten will das Ministerium die genauen Modalitäten und Bedingungen für die Beantragung einer solchen Unterstützung festlegen.

Italien: Corona-Beihilfen genehmigt

Die Europäische Kommission hat eine italienische Beihilferegelung in Höhe von 150 Mio. EUR genehmigt, mit der sowohl der Schienengüterverkehr als auch der gewerbliche Schienenpersonenverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus unterstützt werden sollen. Die Maßnahme ermöglicht die Senkung der Entgelte, die Schienengüter- und gewerbliche Personenverkehrsunternehmen für den Zugang zur Schieneninfrastruktur im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.04.2021 zahlen müssen. Die Maßnahme folgt auf die im März 2021 von der Kommission genehmigte Regelung zur Senkung der Trassengebühren im Zeitraum vom 10.03. bis zum 31.12.2020 (SA.59376).

Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird über das Beihilfenregister auf der Website der Kommission unter der Nummer SA.62762 zugänglich gemacht.

Unregelmässigkeiten bei Anschlussgleis-Finanzierung aufgearbeitet

Am 28.02.2020 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz dargelegt, dass es Anzeichen gebe, wonach in den letzten Jahren die Transportmengen in einer Datenbank des BAV nicht korrekt registriert und so gewisse Rückforderungen gegenüber Anschlussgleisbetreibern nicht geltend gemacht worden seien. Das BAV hat zudem die Bundesanwaltschaft eingeschaltet und umgehend die Aufarbeitung an die Hand genommen.

Inzwischen sind die internen Abklärungen abgeschlossen. Diese haben ergeben, dass dem Bund ein Schaden von rund 1,5 Mio. CHF entstanden sein dürfte (inkl. Zinsen). Dies hauptsächlich, weil Rückforderungen nicht eingeleitet wurden und inzwischen verjährt sind. In weiteren, noch nicht verjährten Fällen hat das BAV umgehend Rückforderungsverfahren im Umfang von knapp 0,3 Mio. Franken eingeleitet. 

Das BAV hat inzwischen die Prozesse bei der Anschlussgleis-Finanzierung überprüft und Maßnahmen zur Verbesserung der Abläufe und Kontrollen umgesetzt. Dazu gehört zum Beispiel die lückenlose Dokumentation der einzelnen Verfahren oder die Klärung verfahrensrechtlicher Fragen. Das BAV hat die Ergebnisse der Arbeiten zur strafrechtlichen Beurteilung der Bundesanwaltschaft übergeben.