[DE] Neuer GDL-Vorstand gewählt

Im Rahmen der 50. Generalversammlung wurde Mario Reiß am 03.09.2024 als neuer Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gewählt. Der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende wurde in Dresden mit dem überwältigenden Ergebnis von 94,80 Prozent der 250 Delegierten in der Generalversammlung unter dem Motto „GDL – Stark für Eisenbahnen – Stark für Eisenbahner“ gewählt. Der bisherige stellvertretende Bundesvorsitzende Lars U. Jedinat wurde mit 75,50 Prozent der Delegierten im Amt bestätigt. Als zweiter stellvertretender Bundesvorsitzender wurde Christian Deckert mit 94 Prozent gewählt.

Der scheidende GDL-„Chef“ Claus Weselsky wurde mit überwältigendem Ergebnis zum Ehrenvorsitzenden gewählt. Die Gewerkschaft würdigte seine Errungenschaften: „So hat sich der Stundenlohn eines Streckenlokomotivführers seit seinem Amtsantritt im Jahre 2008 nahezu verdoppelt. Mit der Tarifierung des gesamten Zugpersonals 2014/2015 und aller Beschäftigten des direkten Personals 2020 hat die GDL ihren Einflussbereich deutlich erweitert und wurde so einer Vielzahl weiterer Eisenbahnerinnen und Eisenbahner zur gewerkschaftlichen Heimat. Die jüngst erzielte Durchsetzung der 35-Stunden- Woche für Schichtarbeiter kann als historisch bewertet werden.“

Sixt dankt Weselsky

Die Autovermietung Sixt bedankt sich auf ironische Weise beim scheidenden GDl-Chef, der mit zahlreichen Streiks für einen massiven Kundenzulauf gesorgt haben dürfte: „Nach 16 Jahren als Chef der GDL tritt Claus Weselsky nun ab. Wir sagen Danke für seinen unerbittlichen Einsatz für SIXT und verabschieden uns mit einer letzten Ehrenrunde. 🧡

[DE] SBB Cargo und GDL erzielen Tarifabschluss

Am 08.06.2024 konnten die SBB Cargo Deutschland GmbH und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) in Duisburg gemeinsam mit dem zuständigen Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE) einen Tarifvertrag abschließen.

Seit Beginn der Tarifverhandlungen signalisierte der Arbeitgeber, dass der Tarifabschluss die bis 2030 stufenweise Absenkung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden für seine Eisenbahner, die Schichtarbeit leisten, beinhalten werde. Zudem sorgen die Entgelterhöhungen von 260 EUR im Juli 2024 und 160 EUR im April 2025 für spürbare Verbesserungen. Überdies erhalten die Beschäftigen in 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.000 EUR.

[DE] CFL cargo und GDL sind sich einig

In der dritten Verhandlungsrunde konnten die CFL cargo Deutschland GmbH (CFL cargo) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am 0805.2024 in Duisburg, gemeinsam mit dem zuständigen Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE), einen Tarifabschluss mit überdurchschnittlichen werthaltigen Verbesserungen für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner abschließen.

Die CFL cargo signalisierte von Beginn der Tarifverhandlungen an, dass der Tarifabschluss die Absenkung der Wochenarbeitszeit für ihre Eisenbahner, die Schichtarbeit leisten, auf 35 Stunden pro Woche beinhalten werde. Darüber hinaus sorgen die oberhalb des Marktniveaus liegenden Entgelterhöhungen von 260 EUR im Juli 2024 und 160 EUR im April 2025 für Verbesserungen. Überdies erhalten die Beschäftigen eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe von 3.000 EUR.

[DE] GDL: Tarifabschluss bei evb


Am 07.05.2024 einigten sich die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser (evb) und die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) nach konstruktiven Verhandlungen auf einen Tarifabschluss, den beide Seiten als “zukunftsweisende Einigung” bezeichnen. Dieser enthält neben deutlichen Lohnerhöhungen und steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsprämien u.a. die stufenweise Absenkung der Wochenarbeitszeit für alle Eisenbahner der evb, die Schichtarbeit leisten, auf 35 Stunden pro Woche.

  • Entgelterhöhungen: 300 Euro in 07.2024 und 120 EUR in 04.2025
  • Inflationsausgleichsprämie: 1.500 EUR in 02.2024, 1.000 EUR in 06.2024 und 50 in 12.2024

[DE] Fair Train: Wechsel im Aufsichtsrat

Am 25.03.2024 fand die ordentliche Generalversammlung des Personaldienstleisters Fair Train e.G. in Berlin statt. Der bisherige Aufsichtsrat mit dem Vorsitzenden Mario Reiß, sowie Lutz Schreiber und Lars Jedinat hatten Ihren Rücktritt nach der erfolgten Entlastung erklärt. Der neu gewählte vierköpfige Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden Rainer Wendt, dem stellvertretenden Vorsitzenden Andreas Kögler sowie Fabian Fenner und Andreas Uhlig.

Foto des neu gewählten Aufsichtsrates (von links nach rechts): Andreas Kögler, Fabian Fenner, Rainer Wendt, Andreas Uhlig). Foto: Fair Train

[DE] DB AG und GDL einigen sich

Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben nach fünf Monaten Verhandlungen einen Tarifabschluss erzielt. Kernelement ist ein innovatives Optionsmodell, mit dem Mitarbeiter im Schichtdienst künftig selbst über ihre Wochenarbeitszeit entscheiden. Der Korridor geht am Ende von 35 bis 40 Stunden. Dabei gilt das Leistungsprinzip: Wer mehr arbeitet, verdient entsprechend mehr.

Für Mitarbeiter im Schichtdienst im GDL‑Geltungsbereich sinkt die Referenzarbeitszeit 2026 zunächst von 38 auf 37 Stunden. Bis 2029 sinkt sie in drei weiteren Schritten auf 35 Stunden. Das Gehalt wird anteilig jeweils nicht verringert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeitszeit für die Mitarbeiter ab 2027 automatisch absinkt. Die tatsächliche Arbeitszeit wählen sie selbst: Alles zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche ist am Ende möglich. Wer sich für mehr Arbeit entscheidet, erhält pro Stunde 2,7 Prozent mehr Lohn. So würden zum Beispiel Lokführer oder Zugbegleiter in einer 40-Stunden-Woche rund 14 Prozent mehr verdienen als in einer 35-Stunden-Woche.

Für die Kunden der DB bedeutet der Tarifabschluss vor allem Planungssicherheit: Bis Ende Februar 2026 gilt nun Friedenspflicht mit der GDL. Der Tarifvertrag läuft 26 Monate bis 31.12.2025, danach folgt eine zweimonatige Verhandlungsphase, in der ebenfalls keine Streiks möglich sind. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können.

Die Laufzeit für die Bestimmungen zur Arbeitszeit endet sogar erst am 31.12.2028. Der Geltungsbereich der bisherigen Tarifverträge bleibt bestehen, Tarifverträge für die Infrastruktur wurden nicht abgeschlossen.

Um die Kapazität zu erhöhen und die Produktivität zu steigern, wurden weitere Vereinbarungen getroffen. Unter anderem fällt das 12-Tage-Urlaubswahlmodell zum 1. Januar 2026 weg. Das 6-Tage-Urlaubswahlmodell bleibt bestehen. Wasch- und Umkleidezeiten werden künftig pauschal abgegolten.

Der Tarifabschluss im Überblick

  • 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie: 1.500 Euro ausgezahlt im März, weitere 1.350 Euro ausgezahlt vsl. im Mai
  • 420 Euro Lohnerhöhung in zwei Schritten: 210 Euro mehr pro Monat zum 1. August 2024 und nochmal 210 Euro zum 1. April 2025
  • Optionsmodell zur Wochenarbeitszeit: Mitarbeiter im Schichtdienst entscheiden im Korridor von 35 (ab 2029) bis 40 Stunden selbst, wie viel sie tatsächlich arbeiten wollen. Eine Arbeitsstunde entspricht 2,7 Prozent (im Jahr 2026) mehr oder weniger Lohn. Die Referenzarbeitszeit sinkt schrittweise ohne anteilige Absenkung des Entgelts: 37 Stunden zum 1.1.2026, 36 Stunden zum 1.1.2027, 35,5 Stunden zum 1.1.2028, 35 Stunden zum 1.1.2029. Im ersten Halbjahr 2025 werden die Mitarbeiter befragt, ob sie zum 1.1.2026 37 oder mehr Stunden arbeiten wollen. Diejenigen, die sich nicht zurückmelden, gehen automatisch in die 37-Stunden-Woche. Für die weiteren Schritte ist es andersherum: Die Arbeitszeit bleibt unverändert und Mitarbeiter können sich jährlich melden, wenn sie weniger arbeiten wollen. Klar ist: Wer mehr arbeitet, bekommt mehr Geld.
  • 26 Monate Laufzeit: rückwirkend von 1. November 2023 bis 31. Dezember 2025. Danach folgt eine festgeschriebene zweimonatige Verhandlungsphase mit Friedenspflicht bis Ende Februar. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können. Die Vereinbarungen zur Arbeitszeit haben eine Laufzeit bis 31.12.2028.
  • Keine Ausweitung des Geltungsbereichs

[DE] DB und GDL nehmen Verhandlungen wieder auf

Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) verhandeln wieder: in kleinstem Kreis und hinter verschlossenen Türen. Die Verhandlungen seien intensiv, aber konstruktiv sagte die DB in einer Presseausendung. Zu vielen Themen wäre eine Verständigung erreicht worden. Die GDL sieht bis dahin von weiteren Streiks ab. Da die Tarifparteien Stillschweigen vereinbart haben, wird es zum Stand der Verhandlungen keinerlei öffentliche Kommunikation geben.

[DE] Eilantrag auf Untersagung des GDL-Streiks zurückgewiesen

Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13.03.2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.

Der Vorsitzende Richter Dr. Michael Horcher führte zur Begründung der Entscheidung der Kammer aus, dass der Streik insbesondere nicht deshalb rechtswidrig sei, weil damit tariflich nicht regelbare Ziele verfolgt würden. Hierzu könne nicht darauf abgestellt werden, dass die GDL Forderungen – wie etwa eine Abbedingung des Grundsatzes der Tarifeinheit – aufgestellt habe, die nicht als zulässiges Streikziel erachtet werden könnten. Insoweit sei grundsätzlich auf den Streikbeschluss der gewerkschaftlichen Gremien abzustellen. Wegen des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaft könnten Umstände, die in der sog. Verhandlungsphase zeitlich davor lägen, nicht berücksichtigt werden. Der Streik sei auch verhältnismäßig. Die Gerichte seien grundsätzlich nicht befugt, neue, das Arbeitskampfrecht bzw. die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG) einschränkende Regelungen zu erlassen, wenn und soweit der Gesetzgeber sich für ein Modell des freien Spiels der Kräfte entschieden habe. Eine Ankündigungsfrist von 22 Stunden im Güterverkehr und 30 Stunden im Personenverkehr hielt das Gericht noch für angemessen.

Mit der Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.