Die Deutsche Bahn (DB) kritisiert das Vorgehen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) aufs Schärfste und hat nun Rechtsmittel eingelegt, um den Streik noch zu stoppen. Einen entsprechenden Eilantrag auf einstweilige Verfügung hat die DB am Vormittag des 11.03.2024 beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht.
Insbesondere der viel zu kurze Vorlauf von nur 22 Stunden im Güterverkehr ist „eine blanke Zumutung“, so DB‑Personalvorstand Martin Seiler. Die DB führt vor Gericht ebenfalls an, dass die GDL die DB rechtswidrig auffordert, das Tarifeinheitsgesetz (TEG) nicht anzuwenden. Die Forderung nach Nichtanwendung eines geltenden Bundesgesetzes sei kein legitimes Streikziel. Genauso wenig wie die Forderung nach einem Deutschlandticket, die die Friedenspflicht verletzt: Denn zwischen den Parteien besteht ein ungekündigter Tarifvertrag, der die vergünstigte Personenbeförderung von Arbeitnehmern regelt. Die DB fordert die GDL auf, den Streik sofort abzusagen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Auch eine formale Schlichtung hat die DB bereits gestern als Alternative angeboten.