[NO] GSM-R-Störung in Norwegen

Am 25.12.2024 kam der Zugverkehr in ganz Norwegen aufgrund einer Störung in den Kommunikationssystemen (GSM-R) zwischen den Zügen und den Verkehrsmanagementzentren ab 8 Uhr morgens zum Erliegen. Die Störung wurde inzwischen in der IT-Infrastruktur lokalisiert und der Zugverkehr wurde am Abend wieder aufgenommen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Störung durch Sabotage oder externe Einflüsse verursacht wurde.

[DE] Grund für GSM-R-Ausfall gefunden

Am vergangenen Samstag kam es aufgrund einer technischen Störung im eisenbahneigenen Funksystem GSM-R zu Beeinträchtigungen im Zugverkehr. Betroffen war vor allem die Mitte Deutschlands. Ursache war ein Stromausfall beim Energieversorger.

Für den Zugfunk GSM-R gibt es bei Störungen technische Rückfallebenen. Hier in diesem Fall die Notstromversorgung, die auch funktioniert hat. Beim Rückschalten des Notstroms zum Netzstrom ist ein technischer Fehler aufgetreten. Die Techniker konnten den Fehler nach zwei Stunden beheben. „Wir haben aus dem Fall gelernt und passen nun unsere Diagnosesysteme an. Sollte ein solcher Fehler nochmal auftreten, werden wir ihn damit frühzeitiger erkennen und schneller beseitigen können“ gab die DB am 10.09.2024 bekannt.

[DE] DB: Störung im Funksystem

Die Störung des GSM-R-Netzes in Hessen für rund zwei Stunden am 07.09.2024 hat bundesweit für Verspätungen gesorgt. Diverse Stellwerke waren weder über das GSMR-Funksystem noch über das Festnetz erreichbar, was die Gefahr unbemerkter Betriebsstörungen erhöhte. Daraufhin wurde der Betrieb vorsorglich eingestellt.

Die Ursache für die Störung im Funksystem ist noch völlig unklar. Eine Fremdeinwirkung könne ausgeschlossen werden, schrieb das Nachrichtenmagazin Spiegel.

Funkwerk: Probleme bei Zugfunkgeräten

Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) liegen aus der Aufsicht Erkenntnisse vor, dass es beim Zusammenwirken der Zugfunkgeräte CGR 3000 und TRS 6000 des Herstellers Funkwerk Systems Austria (ehemals STRABAG Infrastructure & Safety Solutions ) mit dem streckenseitigen GSM-R-System der DB Netz zu Problemen kommt, die zu einer Nichterreichbarkeit des Zugfunkgerätes führen können.

Die DB Netz hat die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bereits mit der Kundenmitteilung vom 25.11.2021 auf den Sachverhalt hingewiesen. Demnach treten die Probleme auf, wenn bei einer bereits bestehenden Verbindung von den oben genannten Zugfunkgeräten ein streckenseitiger Teilnehmer den Ruf an einen anderen streckenseitigen Teilnehmer weiterleitet. Nach dieser Weiterleitung kommt es zu einem Abbruch der Sprachverbindung und das Zugfunkgerät geht zeitweise oder dauerhaft in einen Zustand, in dem es nicht mehr für andere Rufe, auch nicht für Notrufe, erreichbar ist.

Wenn bei den genannten Zugfunkgeräten ein Rufabbruch eintritt oder die Sprachübertragung nicht mehr möglich ist, ist gemäß der Information der DB Netz ein Neustart mit der Reset-Taste durchzuführen.

Der Hersteller der Funkgeräte ist über die bestehenden Probleme informiert und somit aufgefordert, die seinerseits notwendigen Maßnahmen zur Analyse des Verhaltens des Zugfunkgeräts und zur Fehlerbeseitigung durchzuführen. Auch die DB Netz AG ist an der Störungsanalyse und Beseitigung beteiligt. Bis jetzt liegen aber noch keine abschließenden Erkenntnisse zur Fehlerbeseitigung vor. Es ist deshalb weiterhin erforderlich, die Verfügbarkeit der genannten Zugfunkgeräte durch geeignete betriebliche Maßnahmen sicherzustellen und damit die Sicherheit zu gewährleisten.

Das EBA verweist in diesem Zusammenhang auf § 29 Abs. 1 der EIGV, wonach die EVU und Halter von Fahrzeugen bei vorliegenden Erkenntnissen in ihrem Bereich geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen müssen. Welche Maßnahmen im konkreten Fall am besten geeignet und am wirksamsten sind, hängt auch von den jeweils bestehenden betrieblichen Verfahren und vom Sicherheitsmanagementsystem ab, liegt somit in der Verantwortung des EVU und ist erforderlichenfalls mit der DB Netz abzustimmen. Hierbei sollen neben den von der DB Netz vorgegebenen Abhilfemaßnahmen auch Maßnahmen betrachtet werden, die den Eintritt des kritischen Zustands vermeiden können, z.B. eine Reduzierung oder Beschränkung der Weitervermittlung von Gesprächen. Darüber hinaus haben die EVU und Halter der Fahrzeuge darauf hinzuwirken, dass mittelfristig die Hersteller oder Lieferanten eine technische Lösung erarbeiten und diese unverzüglich auf den Fahrzeugen umgesetzt wird.

Die DB Netz als Betreiber des streckenseitigen GSM-R-Funksystems muss gewährleisten, dass die für die technische Kompatibilität notwendigen Randbedingungen auf Grundlage der Anforderungen aus der TSI ZZS den Betreibern der Fahrzeuge bekannt sind (die Anforderungen dürfen aber nicht über die TSI ZZS hinausgehen) und dass geeignete Verfahren zum Nachweis dieser Anforderungen bestehen, z.B. im Rahmen der RSC-Tests gemäß TSI ZZS.

Dem EBA sind bis heute keine konkreten Informationen bekannt, dass weitere Zugfunkgerätetypen von dem Fehler betroffen sind, andererseits ist dies auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse auch nicht völlig auszuschließen. Die EVU werden demnach auch aufgefordert, das Störverhalten der Zugfunkgeräte aufmerksam zu beobachten und sich bei entsprechenden sicherheitsrelevanten Erkenntnissen gemäß § 29 Abs. 4 EIGV unverzüglich gegenseitig zu informieren.

Sofern Fahrzeuge mit den oben genannten Zugfunkgeräten eine Genehmigung zum Inverkehrbringen erhalten sollen, müssen die Antragsteller mindestens geeignete Kompensationsmaßnahmen als Nutzungsbedingungen festlegen und unter Einbeziehung der Konformitätsbewertungsstellen prüfen lassen.