HAM Rail Port: Masseunzulänglichkeit

In dem Insolvenzverfahren (67b IN 106/20) über das Vermögen der HAM Rail Port GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Aykan Ceran, ist am 16.12.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).