SBB Cargo und die Personalverbände haben sich darauf verständigt, weniger Mittel für die Lohnmassnahmen im Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen. Die nun vereinbarten Massnahmen werden per01.05.2021 wirksam. Im Gegenzug wird der GAV SBB Cargo um 20 Monate bis Ende 2023 verlängert. Beide Seiten zeigen sich mit dem Resultat zufrieden.
Die finanzielle Situation von SBB Cargo ist aufgrund der seit Herbst 2020 rezessiven wirtschaftlichen Tendenzen und aufgrund der Verkehrseinbrüche durch die Corona-Pandemie sehr angespannt. Der Covid-Beitrag des Bundes wird den Verlust von SBB Cargo bei weitem nicht decken. Bis Anfang Dezember des letzten Jahres belief sich allein der Pandemie-bedingte Schaden auf minus 35 Millionen Schweizer Franken. Selbst mit Unterstützung des Bundes ist auch für dieses Jahr ein Verlust zu erwarten. Die Verhandlungen standen daher im Zeichen von dringend notwendigen personalrelevanten Massnahmen im Jahr 2021, die einen Beitrag zur Entspannung der ernsten finanziellen Lage leisten sollen.
SBB Cargo und die Sozialpartner haben sich nach intensiven Verhandlungen auf verschiedene personalrelevante Massnahmen geeinigt. Nach viermonatiger Verhandlungszeit ist es gelungen, ein nach SBB Cargo-Einschätzung ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Das sind die wichtigsten Resultate:
- Individuelle Lohnmassnahmen für tiefe GAV-Anforderungsniveaus: Im Jahr 2021 werden 0,3 Prozent der Lohnsumme von SBB Cargo für individuelle Lohnmassnahmen der Mitarbeitenden in den tiefen GAV-Anforderungsniveaus verwendet (ursprünglich vereinbart waren 0,9 Prozent für alle Mitarbeitenden).
- Verzicht auf einmalige Leistungsanteile: Für das vergangene Jahr werden keine einmaligen Leistungsanteile für sehr gute Ergebnisse gemäss GAV ausbezahlt.
- Einmal-Prämie: Mitarbeitende von SBB Cargo mit einem GAV-Arbeitsvertrag und einem ununterbrochenen Anstellungsverhältnis seit mindestens dem 01.07.2020, das am 31.05.2021 noch immer besteht, erhalten 2021 eine außerordentliche Einmal-Prämie ausbezahlt. Sie beträgt 200 beziehungsweise 100 Franken bei einem Pensum von weniger als 50 Prozent.
- Keine Streichung von Ferientagen: SBB Cargo verzichtet auf die Streichung von Ferientagen für das Jahr 2021.
Die Umsetzung der Lohnmassnahmen sowie die Auszahlung der Einmalprämie erfolgen im Mai 2021. Die Parteien haben sich zudem darauf geeinigt, den GAV SBB Cargo ab 01.05.2022 um 20 Monate bis Ende 2023 zu verlängern.