[CH] Bundesrat passt Verordnungen an

Bei der Revision der Netzzugangsverordnung (NZV) und der Fahrplanverordnung (FPV), die der Bundesrat (BR) der Schweiz auf seiner Sitzung vom 20.12.2024 beschlossen hat, handelt es sich in erster Linie um Anpassungen aufgrund von übergeordneten Rechtsänderungen. Dabei geht es etwa um den verbesserten Informationsaustausch zwischen Infrastrukturbetreibern und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) bei der Zuteilung von Bahntrassen im Fall von Bauarbeiten.  Die Anpassung der NZV hat Auswirkungen auf die Erstellung des Fahrplans. Deshalb erfolgt parallel dazu auch eine Totalrevision der FPV.

Die NZV enthält die Rahmenbedingungen für den Zugang der EVU zum Schienennetz sowie die Regeln für die Netznutzung und die Trassenvergabe. Sie bildet unter anderem die Grundlage für die Markterlöse der Infrastrukturbetreiber und für die Kosten der EVU. Die FPV regelt das Verfahren zur Erstellung und Veröffentlichung von Fahrplänen für den regelmäßigen Personenverkehr.

In der Vernehmlassung stießen die Anpassungen auf positives Echo. Sie werden am 01.02.2025 in Kraft treten.

[CH] Entlassungen auch bei DB Cargo Schweiz

DB Cargo Schweiz entlässt neun von rund 40 Mitarbeiter am Standort Muttenz und somit 20 % der Mitarbeiter.

Für die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV ist diese „Entlassungswelle ein Skandal“, insbesondere weil man ganz bewusst gerade unter der Schwelle von zehn Personen bleibt. Denn dann wäre eine Konsultation der Arbeitnehmervertretung obligatorisch gewesen (OR Art. 335f). Der SEV fordert deshalb einen sofortigen Stopp der Entlassungswelle und stattdessen zielführende Gespräche mit den Gewerkschaften und der Personalvertretung.

[CH/EU] Zusammenarbeit mit ERA wird verlängert 

Der Gemischte Landverkehrsausschuss Schweiz-EU hat sich darauf geeinigt, die Zusammenarbeit in der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Parteien haben am 13.12.2024 den entsprechenden Beschluss unterschrieben, welchen der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Dezember gutgeheißen hatte. Durch gemeinsame Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen fällt der administrative Aufwand für die Unternehmen kleiner aus.

Seit 2019 ist die ERA in der EU für die gemeinsame Zulassung von Eisenbahnwagen und Lokomotiven im grenzüberschreitenden Verkehr zuständig. Dank der ebenfalls im Jahr 2019 eingeführten Zusammenarbeit der Schweiz mit der ERA sinkt auch für schweizerische Unternehmen der administrative Aufwand. 

Zusammen mit der Verlängerung der Übergangslösung wurde der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU mit 16 neuen Rechtsakten aktualisiert. Damit ist anerkannt, dass die Schweiz gleichwertige Regelungen wie die EU hat. 

[CH] Gateway Basel Nord: Haller geht

Der seit 2015 amtierende Verwaltungsrat und Gesamtprojektleiter der Gateway Basel Nord AG, Martin Haller (Bildmitte), tritt per 31.12.2024 zurück. Gründe wurden nicht genannt.

Firat Günes (rechts; Leiter Vertrieb / Mitglied der Geschäftsleitung SBB Cargo AG) übernimmt neu das Amt als Verwaltungsrat, Raven Schäfer (links; Business analyst for strategic projects bei SBB Cargo AG) die Geschäftsführung. Damit wird nach Auskunft der Partner die Kontinuität in der Umsetzung des geplanten Terminals gewährt.

Foto: SBB Cargo

Zusammen mit den zwei Logistik- und Transportunternehmen Contargo und Hupac plant und realisiert SBB Cargo das Terminal Gateway Basel Nord, das den Umschlag von Gütern zwischen Schiene, Straße und Wasser ermöglichen soll.

[CH] Gotthard-Basistunnel: Zusätzliche Sperrungen

Der Tunnelfunk im 57 km langen Gotthard-Basistunnel (GBT) hat nach acht Jahren das Ende der Lebensdauer erreicht. Um ihn zu ersetzen, reichen die üblichen achtstündigen Regelintervalle nicht aus. Daher wurden zwei Zeiträume pro Jahr festgelegt (Januar und August), in denen ein Drittel des Tunnels mehrere Tage lang durchgehend (rund um die Uhr) gesperrt bleibt. Die Erneuerungsarbeiten haben teilweise bereits 2024 während der unfallbedingten Schließung des GBT begonnen und werden auch 2026 und 2027 fortgesetzt.

Im Januar wird ein wesentlicher Teil des Personenverkehrs über die Gotthard-Panoramastrecke umgeleitet, was zu längeren Fahrzeiten führt, während ein Teil des Güterverkehrs auf andere Strecken verlegt wird. Einige Personenzüge können durch den Basistunnel fahren. Im August hingegen ist die Nachfrage nach Trassen für den Güterverkehr geringer, und der Personenverkehr wird normal durch den Basistunnel geführt.

[CH] Instrumente zur Trassensicherung bewähren sich

Die beiden Instrumente zur Trassensicherung bei der Eisenbahn haben sich bewährt: Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungspläne (NNP) erfüllen ihren Zweck. Zu diesem Schluss kommt ein externer Evaluationsbericht, den das Bundesamt für Verkehr (BAV) der Schweiz in Auftrag gegeben hat. Trotzdem wird das BAV punktuelle Verbesserungen vornehmen. Insbesondere soll in der Branche das Verständnis für die Ziele von NNK und NNP noch besser verankert werden.

Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungspläne (NNP) dienen dazu, die Fahrrechte (Trassen) für den Güter- und Personenverkehr auf dem Schienennetz gleichberechtigt zu sichern. So kann beiden Verkehrsarten langfristig ein attraktives Angebot ermöglicht werden. Das übergeordnete NNK legt für sämtliche Abschnitte des Schienennetzes die langfristig geplante Trassennutzung fest. In den nachgelagerten NNP wird die Trassensicherung bezogen auf die einzelnen Fahrplanjahre detailliert festgelegt; unter anderem sind allfällige Baustellen darin enthalten.

Sechs Jahre nach der Einführung der beiden Kapazitätssicherungsinstrumente hat eine Evaluation im Auftrag des BAV ergeben, dass NNK und NNP ihren Hauptzweck erfüllen: Aus Sicht aller beteiligten Akteure ist die Kapazitätssicherung für Güter- und Personenverkehr gewährleistet.

Noch nicht ausreichend klar ist jedoch in der Branche das Verständnis für das eigentliche Ziel der NNP: Verschiedene Akteure haben die Netznutzungspläne in den vergangenen Jahren nicht nur als Instrument der Trassensicherung verstanden, sondern auch als Instrument der Angebotsplanung. Dies führte zu Missverständnissen und zu Mehraufwand im Genehmigungsverfahren. Das BAV wird in der Kommunikation mit den beteiligten Partnern künftig klar deklarieren, welchen Hauptzweck die NNP erfüllen und darauf hinwirken, dass die Unterscheidung der beiden Zwecke Trassensicherung und Angebotsplanung besser gelingt.

Da die Erstellung von NNK und NNP weiterhin herausfordernd sein wird und mit zunehmendem Verkehr sowie wachsender Bautätigkeit noch anspruchsvoller werden kann, ist es unabdingbar, dass die Abläufe effizienter werden. Die Experten, welche die NNK und NNP im Auftrag des BAV geprüft haben, empfehlen daher, die Chancen der Digitalisierung unbedingt zu ergreifen. Berücksichtigt werden soll dabei auch das internationale Umfeld: Aktuell läuft mit TTR (Time Table Redesign) ein europäisches Projekt zu Kapazitätsplanungen und Fahrplanprozessen mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Schienensektors zu erhöhen. Mittelfristig sollen in der Schweiz die Prozesse der NNP auf die Entwicklungen von TTR abgestimmt werden

Handlungsbedarf besteht gemäß dem externen Evaluationsbericht hinsichtlich der Kommunikation von Kapazitätseinschränkungen durch Baustellen. Es besteht ein erhebliches Bedürfnis nach frühzeitigeren und nutzergerechteren Informationen. Daher soll angestrebt werden, die relevanten Baustellen mit einem größeren zeitlichen Vorlauf zu kommunizieren. Das BAV unterstützt die in dieser Empfehlung formulierte Absicht.

Das BAV wird nun die Maßnahmen, welche das externe Evaluationsteam vorschlägt, weiter konkretisieren und anschließend in die Praxis umsetzen.

[CH] SBB: Lohnverhandlungen abgeschlossen

Die SBB und die Verhandlungsgemeinschaft SEV, Transfair, VSLF und KVöV haben in den vergangenen Wochen, wie im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen, die Lohnmaßnahmen für das Jahr 2025 für die GAV-Mitarbeiter von SBB und SBB Cargo verhandelt. Diese Verhandlungen wurden Anfang Dezember 2024 erfolgreich abgeschlossen.

Die Parteien haben gemeinsam 1,5 Prozent der Lohnsumme für nachhaltige Lohnmaßnahmen vereinbart: 0,8 Prozent für generelle Lohnerhöhungen sowie 0,7 Prozent für individuelle Lohnmßnahmen. Als zusätzlichen Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 erhalten die Mitarbeitenden im Januar 2025 eine Einmalprämie (bei einem Pensum von 50 Prozent oder mehr CHF 500.–). Diese entspricht 0,5 Prozent der Lohnsumme. Die beschlossenen Maßnahmen berücksichtigen die Teuerungssituation ebenso wie die finanzielle Lage der SBB.

Per 01.05.2025 setzt die SBB folgende Lohnmaßnahmen um:

  1. Generelle Lohnerhöhungen von 0,8 Prozent
  2. Mittel für individuelle Lohnmaßnahmen gemäß Lohnsystem im Umfang von insgesamt 0,7 Prozent
  3. Einmalprämie je Mitarbeitender als Beitrag an die höheren Lebenshaltungskosten im Jahr 2024 im Umfang von 0,5 Prozent:
    • Arbeitspensum 50 Prozent oder höher: CHF 500.–
    • Arbeitspensum unter 50 Prozent: CHF 250.–

Die Einmalprämie wird mit dem Januarlohn 2025 ausbezahlt.

[CH/BE/NL] Schweizerzug baut Angebot leicht aus

Der Schweizerzug wird 2025 weiterhin dreimal wöchentlich die Terminals K1700 und K1742 in Antwerpen direkt bedienen. Neu werden ab dem kommenden Jahr alle Terminals auf der rechten Scheldeseite per LKW angebunden. Die Kosten für diese LKW-Umfuhren sind vollständig in der Bahnfracht inkludiert.

In Rotterdam wird Schweizerzug ab Februar 2025 die Terminals RWG, ECT Delta und neu auch APM2 dreimal wöchentlich direkt bedienen. Die direkte Anbindung an APM2 verbessert die Transitzeiten und die Servicequalität, da keine zusätzlichen Umfuhren mehr erforderlich sind. Für Terminals, die nicht direkt angefahren werden, bleibt die Umfuhr per LKW weiterhin vollständig in der Bahnfracht inkludiert.

Trotz steigender Trassenpreise in Deutschland (+16,2 %) und inflationsbedingter Kostensteigerungen in Benelux erhöht Schweizerzug die Bahnfrachtpreise nur moderat. Die Exportpreise für Rotterdam bleiben stabil, um die Wettbewerbsfähigkeit der Kunden weiter zu unterstützen.

[CH] 16,4 Mrd. CHF für Schweizer Bahnbetrieb

Für den Betrieb und den Unterhalt der Bahnanlagen in der Schweiz kann der Bund in den Jahren 2025 bis 2028 16,4 Mrd. CHF ausgeben. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diesem Kostendach zugestimmt.

Die kleine Kammer genehmigte am 05.12.2024 einstimmig den entsprechenden Bundesbeschluss. Im Vergleich zur aktuellen Periode sieht die Vorlage des Bundesrats eine Erhöhung um rund 2 Mrd. CHF vor. Der bewilligte Zahlungsrahmen kann aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert werden.

Zu reden gab der kürzlich bekannt gewordene finanzielle Mehrbedarf von bis zu 14 Mrd. CHF für den Ausbauschritt 2035 der Bahn. Damian Müller (FDP/LU) wollte zuerst beantragen, deshalb die Vorlage an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.

Er zog den Antrag aber nach einer längeren Diskussion zurück. Eine klare Mehrheit des Ständerats gab ihm zu bedenken, es gehe beim vorliegenden Geschäft um den Betrieb und Unterhalt der Bahnanlagen, nicht um deren Ausbau.